TRIER. Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz fordern von Klinikbetreibern Geld für möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten zurück. An den Sozialgerichten sind Medienberichten zufolge tausende Klagen eingegangen. Seit Anfang des Monats trafen allein in Trier etwa 800 Klagen aus diesem Sachgebiet ein, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag sagte.
Die Gesamtzahl aller Verfahren habe sich dort im vergangenen Jahr auf 1400 belaufen. Auch die Sozialgerichte in Mainz, Koblenz und Speyer bestätigten eine überdurchschnittliche Anzahl von Eingängen, konnten aber keine Angaben zur Größenordnung machen.
Wie viele Krankenhäuser verklagt werden und um welche Summen es geht, ist noch unklar. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz konnte die Auswirkungen der Klagewelle am Dienstag noch nicht abschätzen. «Für einzelne Krankenhäuser könnten die Rückforderungen der Krankenkassen existenzbedrohend wirken», teilte eine Sprecherin mit. Man müsse abwarten, ob die Krankenkassen den vollen Betrag oder nur einen Teil der abgerechneten Leistungen zurückfordern.
Auslöser der aktuellen Klagewelle ist ein Urteil des Bundessozialgerichts im Juni. Demnach müssen Kliniken bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten, darunter ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Verjährungsfrist daraufhin von vier auf zwei Jahre verkürzt. Um Geld zurückfordern zu können, haben die Krankenkassen bis zum 9. November klagen müssen, wie ein Sprecher des Sozialgerichts Mainz erklärte.