Auf Zebrastreifen “abgeräumt“ – E-Bike Fahrer schwer verletzt!

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Symbolbild "Rettungswagen"

BLIESKASTEL. Am gestrigen Dienstagnachmittag, 11. September, ereignete sich in der Blieskasteler Bahnhofstraße ein schwerer Verkehrsunfall, an welchem ein Pkw- und ein E-Bike-Fahrer beteiligt waren.

Wie die Polizei mitteilt, befuhr der 65-jährige Pkw-Fahrer aus Homburg die Bahnhofstraße als an einem Fußgängerüberweg der E-Bike-Fahrer diesen mit hoher Geschwindigkeit und ohne abzusteigen überquerte.

Es folgte ein heftiger Zusammenstoß, bei dem sich der 81-jährige, aus Blieskastel stammende E-Bike-Fahrer schwere Kopfverletzungen zuzog. Er trug keinen Helm und musste schwer verletzt in eine Klinik eingeliefert werden

Am Fahrrad entstand Totalschaden.

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14 Kommentare

  1. Genau das wissen leider viele Radfahrer nicht, auf dem Zebrastreifen muss das Rad geschoben werden. Man sieht Radfahrer immer und überall , die sämtliche Verkehrsregeln außer Acht lassen und das sogar ihren Kindern beibringen. So lange das geduldet wird, so lange wird es wieder und wieder passieren.

    • Die meisten wissen das schon ganz genau. Sie pfeifen aber drauf. Und weil sie genau wissen das es nur sehr selten sanktioniert wird, und wenn auch nur mit einer symbolischen Summe, machen die so weiter.
      (Kinder bis 10 Jahre dürfen/ müssen jedoch den Fußgänger(über)weg nutzen)

      • ja die dürfen auf dem Gehweg fahren , bis 8 müssen sie bis 10 Jahre dürfen sie und auch für die gilt am Fussgängerüberweg absteigen und schieben, nix drüberfahren

  2. Selber schuld, wenn man die Verkehrsregeln nicht kennt oder ignoriert, ich bremse auch nicht für Radler die übern Fussgängerüberweg fahren wollen, da hupe ich nur und fahre weiter . Pech gehabt

    • Ein Führerschein berechtigt meines Wissens nicht zu Lynchjustiz gegenüber weniger dick motorisierten Verkehrsrowdies und ist dann im Zweifelsfall auch mal ganz schnell weg.

      Der Autofahrer ist zu einem Drittel mitschuldig:

      „Kommt es beim fahrenden Benutzen des Fußgängerüberwegs zum Unfall mit einem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn, trifft den Pedelecfahrer, der vom kombinierten Geh- und Radweg aus die Straße zu überqueren begonnen hat, ein Mithaftungsanteil von 2/3“

      Im Prinzip haben Sie Recht:

      „Möchten Sie selbst als Radler am Zebrastreifen die Straße überqueren, sollten Sie absteigen und Ihr Rad schieben oder es wie einen Roller nutzen. So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern. Ist die Straße frei, dürfen Sie auch über den Zebrastreifen radeln. „

  3. Vorab, ich wünsche dem Radfahrer eine schnelle Genesung und dem Autofahrer, das er den Schock zeitnah verdaut.

    E-Bikes, Flucht und Segen.
    Für Menschen, die oft und gerne Radfahren und soweit mobil sind, eine gute Unterstützung für längere Radtouren zu starken und mehr Höhenmeter zu überwinden.

    Aber es gibt auch die andere Seite, Leute die kaum gehen können und sich mit letzter Kraft aufs E-Bike winden und gerade so das Gleichgewicht halten können. Reaktion wie ein Bankstein, haben nichts im Straßenverkehr zu suchen. Selbst schon mal erlebt, wie ein doch sehr wackliger Rentner beinahe ein Kind mit einem E-Bike überfahren hat. Bis das Gehirn das Signal vom Auge zu der Hand zum bremsen weiter gibt, vergehen bestimmt 10m. Auch das Einschätzungsvermögen ist teilweise so daneben.

    Das man sich im alter noch sportlich betätigen möchte in allen Ehren, aber wenn man nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann, sollte man eventuell die Sportart wechseln.

  4. Radfahrer dürfen den Fußgängerüberweg sehr wohl auf! dem Rad, also fahrend überqueren. Aber: Autofahrer müssen dann nicht vor dem Überweg anhalten um den Radler überqueren zu lassen.

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