TRIER. Das Landgericht Trier hat heute, am 16.03., zwei Angeklagte wegen Handels und Einfuhr von Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“, zu Freiheitsstrafen von 11 Jahren und 6 Monaten, beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Die beiden aus Guinea stammenden Männer, die in Holland wohnhaft waren, wurde vorgeworfen von März 2012 bis Januar 2013 bei 31 Gelegenheiten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mindestens 227,5 KG Marihuana und 1,5 KG Kokain) betrieben und hierbei in 30 Fällen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aus Hollend in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben.
Hierbei wurden auch über 20 Kilogramm in Trier umgesetzt. Die beiden 24- und 31-Jährigen befanden sich seit ihrer Festnahme im Juli, beziehungsweise März 2016 ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft.