BITBURG. Am 24.02.2016 trat ein neues Gesetz in Kraft mit welchem der Verbraucherschutz im Internet verbessert werden soll. Ab sofort können Webseiten Betreiber ohne (bzw. mit fehlerhaften oder unvollständiger) Datenschutzerklärung kostspielig (bis zu 50.000 EUR) abgemahnt werden.
Welche Webseiten sind betroffen?
Eine Datenschutzerklärung müssen nun alle Webseiten aufweisen, die „personenbezogene Daten“ erheben, nutzen, speichern bzw. verarbeiten.
Unter personenbezogene Daten versteht der Gesetzgeber:
- Name, Vorname, Adressdaten, Telefon-Nr., Email Adresse (z.B. Kontakt-, Newsletter- oder Anmelde-Formulare, Online-Shop Bestell-Formulare, Gewinnspiele usw.)
- Daten, die über den Facebook-Like Button oä. übertragen werden (Social Media Buttons)
- Daten, die über Google Analytics, E-Tracker oä. übertragen werden (Webseiten-Statistiken)
- Server Log Daten (z.B. mit IP-Adressen)
Zusammengefasst bedeutet dies, dass in der Praxis fast jeder Webseiten Betreiber betroffen ist.
Was müssen Sie als Webseiten Betreiber tun?
1. Es muss eine korrekte und vollständige Datenschutzerklärung in die Webseite integriert werden.
2. Die Datenschutzerklärung muss den Webseiten Besucher darüber aufklären
- um welche Daten es geht
- was mit den Daten des Webseiten Besuchers geschieht
Fehlt eine korrekte Datenschutzerklärung, muss der Webseiten Betreiber mit einer Abmahnung rechnen.
5 Fragen – 5 Antworten
1. Brauche ich auch eine Datenschutzerklärung, wenn ich nur eine private Webseite habe?
Ja, das ist eine datenschutzrechtliche Norm. Daher spielt es keine Rolle, ob Sie eine gewerbliche Webseite, einen Online-Shop oder eine ganz private Webseite betreiben – wenn Sie auf Ihrer Webseite „personenbezogene Daten“ erheben, verarbeiten oder speichern, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung.
2. Was ist, wenn ich gar keine Kundendaten auf meiner Webseite abfrage?
Außer Adressdaten, Emailadressen usw. gelten z.B. auch Daten wie sie von Google Analytics, Facebook, Twitter & Co verarbeitet werden, als „personenbezogene Daten“. Hierüber muss der Webseiten-Besucher im Rahmen einer Datenschutzerklärung informiert werden.
3. Kann ich die Datenschutzerklärung mit ins Impressum schreiben?
Nein, die Datenschutzerklärung sollte einen eigenen Navigationspunkt haben der von jeder Seite und Unterseite aus sichtbar und erreichbar ist.
4. Gibt es eine Frist, bis wann ich die Datenschutzerklärung in meine Webseite einfügen muss?
Das Gesetz ist bereits zum 24.02.2016 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsfristen. Wenn Sie also noch keine Datenschutzerklärung in Ihre Webseite integriert haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun.
5. Woher bekomme ich eine Datenschutzerklärung für meine Webseite?
Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen behilflich sein, eine vollständige und abmahnsichere Datenschutzerklärung zu verfassen.
Christo.Net ist Ihnen jedoch auch gerne bei der Erstellung, sowie der Einfügung einer Datenschutzerklärung in Ihre Webseite behilflich!
Gerne beraten wir Sie kostenlos, rufen Sie gleich an:
Tel 06561 – 95 91 33