U-Ausschüsse: Was die Verfassungsänderung bewirkt und was nicht

Der alte Landtag in Mainz will die Einsetzung von U-Ausschüssen für den neuen schwerer machen. Dafür gibt es gute Gründe - aber auch Kritik am Vorgehen und Mahnungen. Ein Überblick.

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Für die geplante Verfassungsänderung gibt es gute Gründe, aber auch Kritik am Vorgehen und Warnungen. (Archivbild) Foto: Boris Roessler/dpa

MAINZ. Mit einer Verfassungsänderung wollen CDU, SPD und Grüne in Rheinland-Pfalz die Latte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses höher legen. Dafür berufen sie den alten Landtag in Mainz noch einmal ein – zu zwei Sitzungen am 29. April und am 6. Mai.

Eine Verfassungsänderung in der Phase nach einer Landtagswahl und vor Konstituierung des neuen Landtags ist ein Novum in der Geschichte des Bundeslandes. An dem Vorgehen der drei Fraktionen gibt es auch Kritik.

Was genau soll geändert werden?

Nicht mehr 20 Prozent, sondern 25 Prozent der Abgeordneten müssen nach der Verfassungsänderung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen. Dieses Quorum gilt bereits im Bund und in sieben anderen Bundesländern.

Fachleute wie der Mainzer Politikwissenschaftler Kai Arzheimer halten diese Änderung deshalb auch für unproblematisch. «Die Anhebung des Quorums an sich ist nicht undemokratisch», sagt auch Anna-Sophie Heinze vom Arbeitskreis Parteienforschung an der Universität Trier.

Was ist das Ziel?

Die AfD ist nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz so stark wie in keinem anderen westlichen Bundesland (24 von 105 Sitzen) und könnte ohne die Verfassungsänderung allein U-Ausschüsse auf den Weg bringen. Danach kann sie das nicht mehr.

«Das Ziel solcher Quoren ist es, die parlamentarischen Prozesse zu schützen», sagt Heinze, derzeit Vertretungsprofessorin für das politische System der Bundesrepublik Deutschland und der EU an der Universität Lüneburg. «Das ist im Hinblick auf die AfD besonders relevant, weil diese ihre parlamentarischen Rechte in der Vergangenheit häufig destruktiv genutzt hat – etwa, indem sie die Landtage wiederholt mit sehr ähnlichen Anfragen und Anträgen geflutet hat.»

Untersuchungsausschüsse seien aufwendigere und anspruchsvollere parlamentarische Instrumente als etwa kleine Anfragen. «Eine ‚Flut‘ an solchen ist daher kaum zu erwarten», sagte Heinze.

Warum ändert der alte Landtag die Verfassung?

Damit die AfD nicht gleich in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags am 18. Mai einen U-Ausschuss beantragt. Formal ist eine Änderung des alten Landtags nach Einschätzung von Fachleuten auch unkritisch. Viele fragen sich allerdings, warum die noch amtierende Ampel-Regierung und die CDU-Opposition das Quorum nicht vor der Landtagswahl am 22. März erhöht haben.

Der Zeitpunkt der Verfassungsänderung biete der AfD «nun eine einfache Möglichkeit, sich abermals als ‚Opfer‘ zu inszenieren», sagt Heinze. «Sie hat es perfektioniert, solche Gelegenheiten für sich zu nutzen. Die anderen Parteien sollten sich gut überlegen, wie sie dem entgegenwirken wollen», mahnt die Expertin.

Was sind die Folgen?

Untersuchungsausschüsse gelten als das schärfste Schwert der Opposition. In der neuen Wahlperiode werde es nun wohl gar keinen geben, sagt der Mainzer Politologe Arzheimer. Denn außer der AfD gibt es nur noch eine viel kleinere Oppositionspartei: Die Grünen.

«Klar ist: Mit solchen Vorgängen werden zwar die demokratischen Institutionen vor möglichem Missbrauch geschützt», stellt Heinze fest. «Die Wählerschaft der AfD wird man damit sicherlich nicht zurückgewinnen.»

Was hatte die AfD angekündigt?

Einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik hatte unter anderem der künftige Fraktionschef Michael Büge angekündigt. Und betont: Mit klaren Fragestellungen.

Denn im Nachbarbundesland Hessen wurde ein von der AfD angestoßener Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie lange ausgebremst, weil es Uneinigkeit darüber gab, welche Fragenstellungen zulässig sind. Dieser Streit ging bis vor den Staatsgerichtshof des Landes, mit der inhaltlichen Arbeit hat der Ausschuss noch immer nicht begonnen.

Der abgewählte AfD-Fraktionschef, der Landesvorsitzende Jan Bollinger, hatte im Wahlkampf auch einen U-Ausschuss zum Thema Sonderurlaub von Landesbeamten angekündigt. Damit war er aber nicht überall in der AfD auf Zustimmung gestoßen.

Was sagt die AfD zur Verfassungsänderung?

Zur angekündigten Verfassungsänderung sagt der stellvertretende AfD-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier: «Offenbar ist die Angst vor Aufklärung in den Punkten Corona-Missmanagement und roter Filz aus Sonderurlauben und Beförderungsskandalen so groß, dass man der Opposition nun das schärfste Schwert zur Kontrolle der Regierung staatsstreichartig aus der Hand schlagen möchte.» (Quelle: dpa)

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