SAARBRÜCKEN. Wegen sexueller Nötigung eines Minderjährigen ist ein früherer Pfarrer vor dem Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, das der katholische Geistliche aus dem Bistum Trier 1997 im saarländischen Freisen einen damals 14-jährigen Messdiener gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der heute 69 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.
Die Aussage des Betroffenen sei «überzeugend und plausibel» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel in der Urteilsbegründung. Nichts deute auf ein «Rache- oder Falschbelastungsmotiv» hin. Zudem passe die Tat in das vor und nach dem Geschehen festgestellte Verhalten des Priesters gegenüber anderen Kindern.
Pfarrer drückte 14-Jährigen aufs Bett und berührte Jungen sexuell
Der 14-Jährige habe zu dem Pfarrer ein «enges, vertrauensvolles Verhältnis» gehabt. Am Tatabend habe der Angeklagte mit dem Messdiener Alkohol getrunken und diesen dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Der Betroffene leide bis heute «massiv» unter den Folgen der Tat.
Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln, dem Kirchengericht, gemacht hatte. Gegen den Mann liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. In dem Prozess hatten rund 20 Zeugen ausgesagt, darunter fünf weitere mutmaßliche Betroffene.
Das Urteil ist doch jetzt ein verspäteter Karnevalswitz, oder?