KOBLENZ. Mit dem Streit um eine verweigerte Erlaubnis für den Betrieb einer Straußenfarm beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz heute.
Damit landet das Verfahren in der zweiten Instanz in Koblenz. Erstinstanzlich war der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gescheitert. Der Mann klagt auf die tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Straußenfarm im Kreis Kusel.
Der beklagte Landkreis argumentiert laut OVG, eine artgerechte Tierhaltung sei nicht gewährleistet. Die vom Kläger vorgesehenen Grundstücke seien für die großen Vögel zu steil und der Boden zu feucht. Es fehlten «jederzeit trockene Staubbadeplätze». Der Kläger ist dagegen nach Angaben des OVG der Ansicht, die Voraussetzungen für eine artgerechte Straußenhaltung seien gegeben. Eine Entscheidung in dem aktuellen Koblenzer Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet.