Neuer Service des A.R.T. – Leerungsdaten jetzt online abrufbar

0
Foto: A.R.T. Trier

TRIER. Seit Jahresbeginn gibt es im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. ein Identsystem für Restabfall. Die Jahresgrundgebühr enthält seither neben vielen weiteren Leistungen auch 13 Leerungen des Restabfallbehälters. Das System soll den bewussten Umgang mit den eigenen Abfällen fördern und so zu Abfallvermeidung und richtigen Trennung der Abfälle motivieren.

Mehr Transparenz durch Onlineservice

Damit die Kunden des A.R.T. ihre Leerungen transparent und übersichtlich im Blick behalten können, besteht ab sofort auf der A.R.T. Webseite die Möglichkeit, die bereits genutzten Leerungstermine einzusehen. Da ab der 14. Leerung eine Leistungsgebühr je zusätzlich beanspruchter Leerung anfällt, ist dieser neue Service eine wichtige Möglichkeit, um jederzeit den Überblick über die bereits beanspruchten Leerungen zu behalten. Bislang konnte diese Information telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Damit die Abfrage künftig unkompliziert und jederzeit möglich ist, sind die Daten unter www.art-trier.de/leerungsdaten einsehbar. In Kürze steht diese Funktion auch in der A.R.T. App im Menüpunkt „Service“ zur Verfügung.

Die notwendigen Zugangsdaten – Objekt- und Kundennummer – sind im Gebührenbescheid zu finden, der den Eigentümern vorliegt. Wer als Mieter Informationen zu seinen Leerungsdaten möchte, kann sich hierzu mit seinem Vermieter bzw. seiner Hausverwaltung in Verbindung setzen.

Für alle Fragen rund um das Identsystem stehen die Mitarbeiter am Service-Telefon des A.R.T. unter 0651-9491 414 zur Verfügung.

Vorheriger Artikel++ Pandemie in Rheinland-Pfalz: Die offiziellen Corona-Zahlen von Donnerstag, 03. September ++
Nächster ArtikelDatenschutzreport RLP: Gehackte Daten und ein abgetrennter Kopf

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.