Prozess in Trier: Hitlergruß auf Weinfest gezeigt — So viel muss der Angeklagte blechen

0
Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Wie von lokalo.de berichtet, fand vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidirger Organisationen statt. Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem zum Tatzeitpunkt 34-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Schweich zur Last, im August 2024 auf dem Weinfest des Restaurants Herrlich Ehrlich in Trier den Hitlergruß gezeigt und die Parole „Heil Hitler“ gerufen zu haben.

Wie der Volksfreund nun berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft deshalb einen Strafbefehl gegen den inzwischen 36-Jährigen beantragt, der vom Amtsgericht auch erlassen wurde. Angesetzt war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 45 Euro. Der Mann, der sich für unschuldig hält, wollte dies aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum erneuten Prozess vor dem Trierer Amtsgericht.

Laut dem Bericht des Volksfreunds machten Zeugen unterschiedliche Angaben zu dem Vorfall. Eine 26-Jährige, die mit einem weiteren Zeugen liiert ist, identifizierte den Angeklagten jedoch. Die Frau beschrieb den Vorfall wie folgt: „Das Fest war am Ende angelangt. Es lief noch Musik. Da war die Stimmung eigentlich ganz gut, bis es zu diesem Vorfall kam.“ Auf Nachfrage der Richterin, um was für einen Vorfall es sich gehandelt habe, sagte sie: „Ein Hitlergruß – er hat den Arm gehoben und ‚Yeah – Heil Hitler’ gerufen.“

Da laut der Richterin weitere Belastungszeugen für eine Verurteilung erforderlich gewesen wären, stellte sie das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Um einen Eintrag im Bundeszentralregister zu vermeiden, muss der Mann 5000 Euro zahlen, jeweils die Hälfte an die Montessori-Schule und die Villa Kunterbunt. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

Vorheriger ArtikelLadendiebstähle und Diebstähle aus Fahrzeugen in Luxemburg
Nächster ArtikelRegierung plant neue Spritpreis-Regel: Tankstellen dürfen Preise nur noch einmal täglich erhöhen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.