Opioide und K.O.-Tropfen: Apotheker aus RLP soll in Darknet-Handel verstrickt sein

Ein Apotheker soll Medikamente für den Darknet-Handel verkauft haben und verliert seine Betriebserlaubnis. Warum seine Klage dagegen kein Erfolg hat.

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Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

NEUSTADT/WEINSTRAßE. Ein Apotheker aus der Pfalz soll Medikamente an einen Mitbeschuldigten verkauft haben, im Wissen, dass dieser sie illegal im Darknet veräußert. Wegen eines Ermittlungsverfahrens sei dem Mann daher die Betriebserlaubnis entzogen worden.

Dies teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit. Ein Widerruf des Apothekers sei nun abgelehnt worden. Das Gericht führte zum Eilantrag aus, im Verfahren lägen «erdrückende Anhaltspunkte für erhebliche strafrechtliche Verfehlungen» in einer Vielzahl von Fällen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor. Diese zeigten, dass der Mann «nicht im Ansatz» das für die Leitung einer Apotheke erforderliche Verantwortungsbewusstsein habe.

Opioide und «K.O.-Tropfen» darunter

Nach Feststellung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz soll der Apotheker dem Mitbeschuldigten ohne Rezept starke Schmerz-, Schlaf- und Narkosemittel in großen Mengen verkauft haben. Ihm habe dabei klar sein müssen, dass es sich um Medikamente mit hohem Suchtpotenzial handelte, teilte das Gericht mit. Dazu gehörten auch Benzodiazepine, auch bekannt als «K.O.-Tropfen».

Zudem habe es in der Apotheke gravierende hygienische Mängel gegeben, hieß vom Gericht. Diese seien bislang nur unzureichend behoben worden (Az.: 4 L 142/26.NW). Eine Beschwerde gegen den Beschluss ist vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. (Quelle: dpa)

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