TRIER – Das Thema Windenergie sorgt in der Trierer Kommunalpolitik für eine spürbar ansteigende Dynamik. Sowohl aus den Ortsbeiräten als auch aus der Bevölkerung gibt es immer mehr gezielte Nachfragen an die Stadtverwaltung.
Hintergrund dieser Entwicklung ist eine aktive Unterschriftensammlung einer Bürgerinitiative. Diese verfolgt das Ziel, die Nutzung von städtischen Waldwegen und Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zu untersagen und ein formelles Bürgerbegehren einzuleiten.
Aufstellungsbeschluss unter gesetzlichem Fristdruck
Während die Stadtverwaltung die rechtliche Zulässigkeit dieses Begehrens nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung prüft, steht der Stadtrat in der kommenden Woche vor einer zeitkritischen Abstimmung. Mit der Ratsvorlage 207/2026 muss die Verwaltung eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans einbringen. Das Baugesetzbuch sieht hierbei vor, bestehende Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Dies würde die künftigen Genehmigungsverfahren für die Standorte deutlich vereinfachen.
Keine Sanktionen bei Ablehnung
Die Stadtverwaltung betont, dass es sich bei der anstehenden Abstimmung um einen reinen Aufstellungsbeschluss handelt. Neue Flächen werden dadurch nicht ausgewiesen. Baudezernent Dr. Becker stellte klar, dass die Verwaltung gesetzlich zur fristgerechten Einbringung der Vorlage verpflichtet ist. Nach einer offiziellen Anfrage bei der Aufsichtsbehörde SGD Nord steht fest: Eine Ablehnung durch den Stadtrat hätte keine rechtlichen Sanktionen für die Stadt Trier zur Folge. Die Fraktionen können somit völlig frei entscheiden.

















