ADENAU/GEROLSTEIN – Die Pfarreiengemeinschaft Obere Kyll im Bistum Trier wird zum 1. Januar 2026 im Rahmen einer großflächigen Neuordnung zu einer einzigen Pfarrei und Kirchengemeinde fusioniert.
Das entsprechende Dekret von Bischof Dr. Stephan Ackermann wurde bereits am 25. Juli 2025 unterzeichnet.
Strukturelle Auflösung und Neugründung
Mit der Fusion hören neun bisherige Pfarreien und Kirchengemeinden – Esch St. Medard, Hallschlag St. Nikolaus, Jünkerath St. Antonius v. Padua, Jünkerath-Glaadt Kreuzauffindung, Lissendorf St. Dionysius, Ormont St. Margarita, Schüller St. Paulus, Steffeln St. Michael und Stadtkyll St. Josef – sowie deren Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte zum 31. Dezember 2025 auf zu bestehen.
An ihre Stelle tritt die neue, gemeinsame Pfarrei und Kirchengemeinde „Obere Kyll“, ein Name, für den sich die bestehenden Räte ausgesprochen hatten. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf die tiefgreifenden Veränderungen in der Kirche, um Kräfte für die Zukunft effektiver zu bündeln.
Auswirkungen auf Organisation und Vermögen
Die Fusion bringt vor allem im Bereich der Vermögensverwaltung größere Veränderungen mit sich: Die neue Kirchengemeinde Obere Kyll wird im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge rechtlich zum Eigentümer aller Vermögenswerte. Dennoch bleibt eine Zweckbindung der Finanzmittel und Immobilien bestehen, sodass Spenden für eine bestimmte Kirche auch weiterhin nur für deren Unterhalt verwendet werden dürfen.
Für die neue Pfarrei ist die Wahl eines Pfarrgemeinderates für den 7./8. Februar 2026 angesetzt. Das Fortbestehen des kirchlichen Lebens vor Ort hängt nun maßgeblich vom Engagement der Mitchristen und der Bereitschaft zur Bildung sogenannter „lokaler Teams“ ab.













