TRIER/BITBURG – Der Prozess gegen einen 59-jährigen Mann aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, der ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagt war, endete mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das Landgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Umstände führen zu Strafmilderung
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im März auf dem Parkplatz Königswäldchen bei Bitburg eine Sexarbeiterin töten zu wollen, nachdem er mit deren Dienstleistungen unzufrieden war und sein Geld zurückforderte.
Der Angeklagte gab über seine Anwältin zu, die Frau mit einem Messer bedroht zu haben, betonte jedoch, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Mildernd wirkten sich die gezeigte Reue, seine bisherige Unauffälligkeit und ein psychologisches Gutachten aus, das ihn nicht als gefährlich einschätzte. Da das Gericht der gemeinsamen Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgte, konnte der Mann, der bereits in Untersuchungshaft saß, nach dem rechtskräftigen Urteil das Gefängnis verlassen.