TRIER. Am 14. Oktober 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen und unerlaubten
Entfernens vom Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 46-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Juni 2024 fahrlässig zwei Passagiere des von ihm gefahrenen Stadtbusses verletzt und danach unerlaubt den Unfallort verlassen zu haben.
Der Angeklagte habe auf Grund eines zu geringen Sicherheitsabstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug stark abbremsen müssen, worauf eine Person im Bus von einem Klappsitz auf ihren Rollator und anschließend auf den Boden gestürzt und eine andere Person mit dem Bein gegen eine Stange gestoßen sein soll, wodurch beide Geschädigte Schmerzen erlitten haben sollen.
Der Angeklagte soll lediglich den Disponenten seines Arbeitgebers benachrichtigt und sich dann von der Unfallstelle entfernt haben, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. (Quelle: Amtsgericht Trier)