BITBURG. Die Stadt Bitburg hat ein Radverkehrskonzept verwirklicht, das von Bund und Land mit rund 90 Prozent der Kosten gefördert wurde. Im Zuge der Einrichtung wurden auf zahlreichen innerstädtischen Straßen Schutzstreifen markiert, die für Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrt durch Bitburg sicherer machen.
Beim kürzlichen Beda-Markt zeigte sich jedoch, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer die damit verbundenen Verkehrsregelungen beachten. Deshalb weist die Stadt nochmals die einfachen Regeln hin, die auf den markierten Streifen gelten:
Was ist ein Fahrradschutzstreifen?
Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Die Fläche ist entsprechend gekennzeichnet.
Dürfen Fahrzeuge auf dem Fahrradschutzstreifen halten oder parken?
Das kurzeitige Halten und Parken ist nicht gestattet.
Darf der Fahrradschutzstreifen überfahren werden?
Grundsätzlich gilt: der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Allerdings ist der Schutzstreifen durch eine gestrichelte Linie markiert und darf deshalb bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um dem Gegenverkehr auszuweichen, um abzubiegen oder ein Hindernis zu umfahren. Durch das Befahren darf der Radverkehr natürlich nicht gefährdet werden. (Quelle: Stadt Bitburg)












