Witwe übernahm zunächst die Bestattungskosten
Die Witwe übernahm dem Gericht zufolge nach dessen Tod die Bestattungskosten von rund 7.500 Euro und wollte diese von dem Sohn erstattet haben, da er die Erbschaft nicht ausgeschlagen habe. Der Sohn erklärte, die Erbschaftsannahme anfechten zu wollen, weil er nicht gewusst habe, dass die Bestattungskosten zu den Verbindlichkeiten gehörten. Dieser Argumentation habe sich das Gericht angeschlossen, hieß es.
So urteilte das Gericht
Die Witwe habe dem Sohn noch zu Lebzeiten des Vaters mitgeteilt, für die Beerdigung könne der Erlös aus dem Verkauf eines Autos verwendet werden. Daher durfte der Sohn davon ausgehen, als Erbe nicht für die Bestattung aufkommen zu müssen. Wenn jedoch kein Erbe in Anspruch genommen werden könne, müsse die Witwe die Beerdigungskosten übernehmen, urteilte die Kammer. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


















