Verdacht auf geheime Vereinbarung zwischen Glücksspielbehörden 

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In den letzten Wochen sorgte ein Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ für Aufsehen, welcher eine angebliche „Geheimvereinbarung“ zwischen der Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder (GGL) und lizenzierten Sportwettenanbietern zur Erhöhung der Einzahlungslimits im Glücksspielsektor thematisierte. Sowohl die GGL als auch der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wiesen diese Darstellung entschieden zurück und betonten die Transparenz des entsprechenden Verfahrens.

Hintergrund des Vorwurfs

Der „Monitor“-Bericht vom 6. März 2025 behauptete, es existiere eine geheime Absprache, welche es Spielern ermögliche, das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro durch eine Schufa-G-Auskunft zu erhöhen, ohne detaillierte Einkommens- oder Vermögensnachweise erbringen zu müssen. Diese Darstellung wurde von den betroffenen Institutionen als haltlos bezeichnet.

Stellungnahme des DSWV

Der DSWV reagierte umgehend auf diese Vorwürfe und bezeichnete die „Skandalisierung“ als unbegründet. In einer Pressemitteilung erklärte der Verband, dass es keine Geheimvereinbarung gebe. Vielmehr sei im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt in öffentlicher Verhandlung ein Vergleich zwischen der GGL und den Sportwettenanbietern geschlossen und protokolliert worden.

Die Inhalte dieses Vergleichs seien zudem im Zwischenbericht zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht worden, der seit Juni 2024 auf der Website der Innenministerkonferenz und in mehreren Landesparlamenten einsehbar ist. Daher könne von einer Geheimabsprache keine Rede sein.

Der DSWV betonte außerdem, dass der Glücksspielmarkt in Deutschland stark reguliert sei und nur unabhängige Vergleichsplattformen bei der Auswahl eines Online Casinos helfen, welches sich als bestes Casino ohne Lizenz bezeichnen darf. Nur Anbieter, die strenge Auflagen erfüllen, erhielten eine Lizenz.

Die Erhöhung der Einzahlungslimits sei Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Kanalisierung des Marktes, um Spieler von illegalen Angeboten zu legalen und überwachten Anbietern zu lenken. Der Verband warnte davor, durch einseitige Berichterstattung Misstrauen zu schüren, das letztlich nur den Schwarzmarkt stärke.

Einsatz der Schufa-G-Abfrage

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Verwendung der Schufa-G-Abfrage zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Spielern, die eine Erhöhung ihres Einzahlungslimits beantragen. Der DSWV betonte, dass dieses Verfahren ein sinnvoller Indikator sei, um sicherzustellen, dass Spieler in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und nicht überschuldet sind.

Dennoch erkenne man an, dass das Prüfverfahren verbessert werden könne. Bereits im August 2024 habe der DSWV den Bundesländern Vorschläge unterbreitet, die unter anderem eine niedrigere Limitstufe, ein zusätzliches Finanzmonitoring der Kunden und eine erhöhte Frequenz der Schufa-Abfragen vorsehen, um Überschuldungsgefahren noch schneller begegnen zu können.

Reaktion der GGL

Auch die GGL äußerte sich zu den Vorwürfen. In einem FAQ-Katalog erklärte die Behörde, dass die Schufa-G-Abfrage nach ihrer Auffassung ein zulässiges Instrument zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Spielern sei. Dieses Verfahren diene dem Spielerschutz, indem es sicherstelle, dass nur finanziell leistungsfähige Personen höhere Einzahlungslimits erhielten.

Die GGL betonte zudem, dass die Regelungen seit ihrer Einführung im Einklang mit dem Glücksspielstaatsvertrag stünden und es keine verdeckten Absprachen gegeben habe.

Kritik von Verbraucherschützern und Juristen

Trotz der Klarstellungen von GGL und DSWV äußerten Verbraucherschützer und Juristen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Schufa-G-Abfrage als alleiniges Mittel zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Sie argumentieren, dass die Schufa-Abfrage hauptsächlich die Zahlungsmoral überprüft und keine detaillierten Informationen über Einkommen oder Vermögen liefert. Daher sei fraglich, ob dieses Verfahren ausreichend sei, um den Spielerschutz effektiv zu gewährleisten.

Die Rolle der Medien

Ein weiterer Aspekt, der in der Debatte aufkommt, ist die Rolle der Medien. Der DSWV kritisierte, dass die Berichterstattung nicht alle relevanten Fakten berücksichtigt habe. Es sei wichtig, die Komplexität des regulierten Glücksspielmarktes zu verstehen, bevor vorschnelle Schlüsse gezogen würden.

Sowohl der Verband als auch die GGL forderten eine sachlichere Auseinandersetzung, um das Vertrauen in die Aufsichtsbehörden und die legalen Anbieter nicht zu untergraben.

Eine unabhängige Einschätzung

Die Debatte um die angebliche „Geheimvereinbarung“ zur Erhöhung der Glücksspiel-Einzahlungslimits verdeutlicht die unterschiedlichen Auffassungen über die Transparenz und Wirksamkeit der aktuellen Regelungen. Während GGL und DSWV die Verfahren als transparent und im Einklang mit dem Glücksspielstaatsvertrag ansehen, fordern Verbraucherschützer und Juristen eine kritischere Überprüfung der eingesetzten Methoden zum Schutz der Spieler.

Es bleibt abzuwarten, ob und welche Anpassungen in der Regulierung vorgenommen werden, um sowohl den Spielerschutz zu gewährleisten als auch den rechtlichen Rahmen für Glücksspielanbieter klar und transparent zu gestalten.

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