SCHEIBENHARDT. Am Mittag des 14. Februar 2025 wurde ein PKW auf der B9 durch die Bundespolizei, nach der Einreise aus Frankreich kommend, angehalten und kontrolliert. Besetzt war das Fahrzeug mit zwei Personen; der 32-jährigen Fahrerin sowie dem 39-jährigen Beifahrer.
Der Beifahrer führte keine Ausweisdokumente mit sich, machte bei der Angabe zu seinen Personalien widersprüchliche Aussagen und einen sehr nervösen Eindruck. Die Polizisten nahmen ihn daraufhin mit zur Dienststelle, um seine Identität zweifelsfrei zu klären. Hierbei stellte sich heraus, dass die Beamten den richtigen Riecher hatten, denn der Mann hatte falsche Angaben gemacht und dies wohl aus gutem Grund.
Gegen ihn bestand eine Vielzahl von Fahndungsnotierungen: eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln mit einer Restfreiheitsstrafe von 667 Tagen aufgrund von Wohnungseinbruchdiebstahls, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten aufgrund von Wohnungseinbruchdiebstahls sowie eine Vermögensabschöpfung mit Pfändungsanordnung der Staatsanwaltschaft Köln in Höhe von 8.660 Euro aufgrund des Wohnungseinbruchdiebstahls. Bei der Durchsuchung des Mannes wurden 2.909,01 Euro aufgefunden, davon wurde 2.805 Euro im Rahmen der Vermögensabschöpfung gepfändet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken gebracht. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern)