TRIER/HERMESKEIL. Ein freier Journalist aus der Region Trier, der insbesondere als Blaulicht-Reporter für verschiedene Online- und Printmedien tätig ist (Anmerkung der Redaktion: Der Verurteilte war nie für lokalo.de tätig), wurde heute vor dem Amtsgericht in Hermeskeil zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Die Liste der Anklagepunkte war lang und umfangreich: Ihm wurden zunächst 15 Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses, Nötigung sowie Verstöße gegen das Abhörverbot mittels Funk-Scanner.
Verlesung der Anklage dauert fast eine Stunde
Allein die Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin dauerte fast 50 Minuten. Der Fall, der sich über den Zeitraum vom 12.07.2019 bis zum 21.10.2020 erstreckte, sorgte für großes Aufsehen, da der Angeklagte gezielt Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren aus der gesamten Region in eine von ihm erstellte WhatsApp-Gruppe eingeladen hatte. Hauptsächlich handelte es sich dabei um junge Feuerwehrleute, die er dazu drängte, ihm vertrauliche Informationen über Alarme und Einsätze zukommen zu lassen. Ziel war es, schneller als andere Reporter an exklusives Bildmaterial und Meldungen zu gelangen, um diese gewinnbringend an Zeitungen und Rundfunkanstalten zu verkaufen. Die Staatsanwältin fasste es in ihrem Schlussplädoyer zusammen: „Sie sind zu weit gegangen.“
Macht durch Angst – Druck auf Feuerwehrleute ausgeübt
Der Verurteilte räumte zwar ein, die Informationen der Feuerwehrleute genutzt zu haben, bestritt jedoch, „bewusst“ eine Straftat begangen zu haben. Er berief sich dabei auf einen vermeintlichen „gewissen Informantenschutz“, den er laut eigener Aussage im Internet gelesen, jedoch falsch verstanden habe. „Ich habe nie über den Eid der Verschwiegenheit nachgedacht, bis die Hausdurchsuchung stattfand“, erklärte er hierzu trotz der Tatsache, dass er in der Vergangenheit selbst bereits Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in der Region war, wie er im Gerichtssaal einräumte.
„Keine Mitlesegruppe“ – Forderung nach aktiver Informationsweitergabe
Die vorgelegten Beweise sprachen eine klare Sprache. Ermittler hatten die Chats, welche unter anderem Bilder, vertrauliche Faxe und Mitschnitte von Funksprüchen aus der erstellten „Whats-App-Gruppe“ ausgewertet, die deutlich machten, dass der Verurteilte bewusst die Schweigepflicht der Feuerwehrmitglieder missachtet hatte.
Unter anderem machte der Verurteilte den Gruppen-Mitgliedern dabei wörtlich klar, dass die erstellte WhatsApp-Gruppe „nicht nur eine Mitlesegruppe“ sei, wie ein Zeuge berichtete. Der Blaulicht-Reporter verlangte also von den Feuerwehrleuten explizit, dass sie sich aktiv an der Weitergabe von vertraulichen Informationen beteiligen sollten.
Blaulicht-Reporter nutzte Alarmierungssystem
Besonders brisant: Er setzte Mitglieder der WhatsApp-Gruppe sogar unter Druck, ihm mehr Informationen zu liefern. Ein Zeuge berichtete, wie der Verurteilte ihn unter Druck setzte und ihm drohte: „Ich habe etwas gegen dich in der Hand, das deinem Wehrleiter nicht gefallen wird.“ Der Reporter drohte dabei, vertrauliche Informationen, die er gegen Mitglieder gesammelt hatte, an deren Vorgesetzte weiterzuleiten, um Gehorsam und noch mehr vertrauliche Informationen zu erzwingen und untermauerte diese Drohung sogar mit einem eigens angefertigten Bild des Zeugen und Wehrleiters.
Ebenfalls verschaffte sich der „Blaulicht-Reporter“ unerlaubterweise Zugang zu der App „Pager Pro“, ein Alarmierungssystem welches Rettungs- und Feuerwehrkräfte nutzen und nur von autorisierten Fachkräften verwendet werden darf.
Verstoß gegen das Abhörverbot
Besonders schwer wog auch der Vorwurf des Verstoßes gegen das Abhörverbot. Bei einer Hausdurchsuchung wurden sowohl ein Handy als auch ein Funkscanner beschlagnahmt, mit dem der Reporter, gemeinsam mit seiner Ehefrau, gezielt die Frequenzen von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehren abhörte wollte, um an noch mehr exklusive Informationen zu gelangen.
Schwere Straftaten – Freier Journalist ist nun vorbestraft
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses in elf Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung und einmal mit versuchter Nötigung. Zudem wurde er für den Verstoß gegen das Abhörverbot zur Rechenschaft gezogen. Der Angeklagte zeigte sich weitgehend geständig und entschuldigte sich im Prozessverlauf mehrfach für sein Verhalten und beteuerte, dass ihm die Tragweite seiner Handlungen nicht bewusst gewesen sei. Dennoch betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass seine Entschuldigung nicht über die Schwere der Tat hinwegtäuschen könne.
Urteil und Konsequenzen
Mit der Verurteilung von 100 Tagessätzen à 50 Euro ist der Journalist nun vorbestraft – ein Makel, der wohl auch seiner weiteren beruflichen Laufbahn schaden könnte.
(Quelle: lokalo.de)
Ein SensationsGeili, dem ich glaube, das er nicht bedachte, das die Tragweite seiner Handlungen so weit reichend sind bzw. sein könnten.