++ Idar-Oberstein: Nach Fund einer Frauenleiche (21) an Felswand – Bekannter festgenommen ++

0
Foto: dpa / Symbolbild

IDAR-OBERSTEIN. Ein Spaziergänger entdeckt die Leiche einer jungen Frau an einer Felswand. Zwei Tage später steht der mutmaßliche Täter vor dem Haftrichter. Viele Fragen sind aber noch offen.

Ein 32-jähriger Mann soll eine junge Frau aus Idar-Oberstein getötet haben. Der Bekannte der 21-Jährigen wurde festgenommen und sollte im Laufe des Montags dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Trier mitteilte. Der Deutsche habe die Tat gestanden. Der Hintergrund war zunächst unklar.

Ein Spaziergänger hatte die tote Frau am vergangenen Samstag in einem Abhang in Idar-Oberstein entdeckt. Der Fundort sei aber nicht der Tatort, berichtete ein Polizeisprecher. Die Frau sei die Felswand hinabgestoßen worden und dort hängengeblieben. Die Bergung der Leiche in dem unwegsamen Gelände habe mehrere Stunden gedauert.

Todesursache, Tatort und Hintergründe sind noch unklar 

Nach der gerichtsmedizinischen und der kriminaltechnischen Untersuchung sei klar gewesen, dass die Frau einem «Tötungsdelikt erlegen» sei, hieß es. Der Leichnam habe mehrere Verletzungen aufgewiesen, an denen die 21-Jährige gestorben sein soll. Einzelheiten zur Todesursache nannte die Polizei aber nicht.

Bei den Ermittlungen im sozialen Umfeld der Frau stießen die Ermittler nach eigenen Angaben auf den 32-Jährigen. Dieser habe sich in den Vernehmungen zunehmend in Widersprüche verstrickt und schließlich die Tat eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beantragte Haftbefehl.

(dpa)

Vorheriger ArtikelTrierer Busfahrer Roger Wallerius erobert DSDS-Bühne: So emotional reagierte die Jury (Video)
Nächster ArtikelErschreckend! Tierquälerei in Rheinland-Pfalz: Über 460 registrierte Fälle – Hohe Dunkelziffer?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.