166 Meter Nabenhöhe: Grünes Licht für Windräder in der Vulkaneifel

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Foto: Philipp v. Ditfurth/dpa/Symbolbild

HALLSCHLAG. Die „C & C WindPower Steinert GmbH & Co. KG“ darf auf dem Gebiet der Gemeinde Hallschlag in der Verbandsgemeinde Gerolstein vier Windenergieanlagen errichten und betreiben. Das ist das Ergebnis des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord jüngst abgeschlossen hat.

Der Bescheid ist ab dem 9. September 2024 öffentlich einsehbar. Die vier Windenergieanlagen weisen eine Nabenhöhe von rund 166 Metern auf und erbringen jeweils eine Nennleistung von 5.560 Kilowattstunden.

Die SGD Nord ist seit Juni 2023 für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig. Dabei verfolgt sie das Ziel, Anträge möglichst schnell und fundiert zu bearbeiten, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Der Genehmigungsbescheid für die Windenergieanlagen bei Hallschlag ist im Zeitraum 9. September 2024 bis 23. September 2024 unter folgendem Link einsehbar: https://s.rlp.de/GwL8S3X. (Quelle: SGD Nord)

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