TRIER. Am 29. August 2024 beginnt vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen versuchten Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last:
Der Mann soll sich am 22.3.2024 zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Trier aufgehalten haben. Er soll ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Anlass ein Messer sowie eine Schere genommen und hiermit mehrfach auf seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung eingestochen haben. Hierbei soll er deren Tötung zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich zur Zeit in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)