TRIER. Der bekannte Deko-Händler DEPOT hat Insolvenz in Eigenverantwortung angemeldet und damit ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Aschaffenburg eingeleitet. Diese Maßnahme soll die Anfang des Jahres gestartete Sanierung deutlich beschleunigen. Unterstützt wird dieser Prozess von dem renommierten Restrukturierer Sven Tischendorf, der optimistisch in die Zukunft des Unternehmens blickt: „Das Verfahren ist sehr gut vorbereitet. Ich habe selten ein Unternehmen in einem solchen Verfahren begleitet, das so gut mit Liquidität ausgestattet ist,“ sagte Tischendorf dem Handelsblatt.
Ein wichtiger Punkt für die Kunden: Ab sofort können keine Gutscheine mehr eingelöst werden. Dies betrifft sowohl bereits ausgestellte Gutscheine als auch zukünftige Einlösungen. Kunden, die noch im Besitz von DEPOT-Gutscheinen sind, müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Laut der Verbraucherzentrale ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Forderungen vollständig beglichen werden, jedoch gering.
DEPOT, das in seiner Blütezeit ein Filialnetz von rund 680 Läden umfasste, hat durch sinkende Umsätze im vergangenen Jahr erhebliche finanzielle Schwierigkeiten erlebt. Der Umsatz ohne Großhandel lag nur noch bei 330 Millionen Euro, während er vor der Corona-Pandemie noch über 410 Millionen Euro betrug. Die Pandemie, der Ukraine-Krieg und steigende Frachtpreise haben den Einzelhändler stark getroffen.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die finanzielle Stabilität wiederherzustellen und DEPOT langfristig profitabel zu machen.
(Quelle: Handelsblatt, Verbraucherzentrale, Augsburger Allgemeine)