RLP: Eigenen Vater erst gewürgt und dann getötet – Urteil im Totschlagprozess

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

FRANKENTHAL. Ein 88-Jähriger stirbt – deswegen stand der Sohn vor Gericht. War er erschöpft und hatte Mitleid mit dem Vater, weil dieser abgebaut hatte, wie es im Prozess hieß? Das Urteil lässt diesen Schluss zu.

Weil er seinen Vater getötet hat, ist ein Mann aus Neustadt an der Weinstraße wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige sein etwa 30 Jahre älteres Opfer in dessen Wohnung zunächst gewürgt und ihn dann mit einem Küchenmesser nahezu enthauptet hat. Die Kammer nahm einen minderschweren Fall des Totschlags an, bei dem der Strafrahmen zwischen ein und zehn Jahren Haft liegt.

In diesem Sinn plädierten sowohl die Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte, als auch die Verteidigung, die sich für vier Jahre und zwei Monate ausgesprochen hatte. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und war nicht vorbestraft. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.

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