Wollte Schülerin helfen: Verfahren gegen Lehrerin wegen Kinderpornografie eingestellt

Das Gesetz zur Absenkung von Mindeststrafen bei Kinderpornografie ist seit einigen Wochen in Kraft. Eine aus dem Westerwald angeklagte Lehrerin kann jetzt davon profitieren.

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Eine Lehrerin kann nach einer Gesetzesänderung aufatmen. Ihr Strafverfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie ist vom Tisch. Foto: Armin Weigel/dpa

MONTABAUR. Das Strafverfahren gegen eine Lehrerin aus dem Westerwald wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie ist eingestellt. Das teilte das Amtsgericht Montabaur mit. Die am 28. Juni in Kraft getretenen Gesetzesnovelle habe dies ermöglicht.

Diese hatte das Mindeststrafmaß für die Verbreitung, den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt. Durch das vorherige Gesetz mussten auch Menschen bestraft werden, die etwa Nacktfotos weiterleiten, um Betroffene zu warnen oder ihnen zu helfen. Die Lehrerin hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte (lokalo.de berichtete). Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und verschaffte sich das Video, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Angeklagte hätten der Verfahrenseinstellung zugestimmt. Selbst, wenn in einer Hauptverhandlung ein Tatnachweis festgestellt worden wäre, wäre laut Beschluss des Schöffengerichts die Schuld der Lehrerin als so gering anzusehen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar, das Strafverfahren damit abgeschlossen. Die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. (Quelle: dpa)

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