Trier: Stadtverwaltung findet Lösung für Karl-Berg-Musikschule

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Foto: Stadt Trier / Guido Erbring

TRIER. Die Stadtverwaltung schlägt dem Stadtrat vor, zusätzliche sozialversicherungspflichtige Stellen zu schaffen, um die bestehenden Honorarverträge an der städtischen Karl-Berg-Musikschule umzuwandeln.

Dies war nach einem Urteil des Bundessozialgerichts notwendig geworden.

Jetzt ist eine Lösung gefunden: Folgt der Stadtrat den Vorschlägen der Stadtverwaltung können den betroffenen Honorarkräften sozialversicherungspflichtige Verträge angeboten werden.

Kulturdezernent Markus Nöhl: „In einer gemeinsamer Anstrengung verschiedener Ämter, des Stadtvorstandes und den politischen Gremien haben wir nun eine Lösung gefunden, wie der Unterricht in der Karl-Berg-Musikschule auch künftig im bekannten Umfang mit rechtsicheren Beschäftigungsverhältnissen fortgeführt werden kann. Das gemeinsame Ziel von Musikschule, Stadtverwaltung, der Politik und der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern, das erfolgreiche Angebot an Musikunterricht in allen Sparten zu erhalten, kann so erreicht werden.“

2020 hatte das Bundessozialgericht im sogenannten „Herrenberg-Urteil“ entschieden, dass Honorarverträge, wie sie üblicherweise bei den über 900 Musikschulen in Deutschland abgeschlossen werden, nicht rechtssicher seien.

Ein Jahr später hat die Deutsche Rentenversicherung erste Prüfungen zu dem Urteil bei Musikschulen vorgenommen und solche Honorarverträge moniert. Das führte dazu, dass der Verband deutscher Musikschulen seinen Mitgliedern Ende 2023 empfohlen hat, keine Honorarverträge mehr abzuschließen, um nicht zu riskieren, dass hohe Straf- und Nachzahlungen geleistet werden müssen. Seither suchen alle Musikschulen nach Lösungen, wie der Unterricht auch ohne Honorarverträge gesichert werden kann. So auch die Karl-Berg-Musikschule in Trier.

Nöhl stellt weiter fest, dass die Bedeutung und Wertschätzung der Musikschule im gesamten Prozess der Lösungssuche bei allen Beteiligten und Betroffenen überdeutlich erkennbar war. An keiner Stelle wurde der Erhalt als solcher infrage gestellt. Es blieb aber die große Aufgabe der Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel um die Mehrkosten zu decken. Da hier ein Lösungsvorschlag erarbeitet wurde, wird die Stadtverwaltung auf die Honorarkräfte zugehen und ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbieten.

Insgesamt sollen 5,5 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Stellen für 35 bisherige Honorarkräfte geschaffen werden. Dies entspricht dem aktuellen Umfang der Honorarverträge. Teilweise haben die Honorarkräfte nur sehr geringe Zeitanteile, weil sie nur ein Instrument unterrichten, das nur von wenigen Schülerinnen und Schülern gelernt wird.

Foto: Stadt Trier

Ziel ist dabei, den Unterricht auch nach den Sommerferien fortzusetzen. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können so beruhigt das laufende Schuljahr in der Musikschule abschließen und das neue Schuljahr planen. Eine entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates könnte nach den Kommunalwahlen im Juni erfolgen.

Markus Nöhl freut sich mit der Musikschulleitung sehr über dieses Ergebnis: „Der Fortbestand der Karl- Berg-Musikschule war nie gefährdet. Die Angebotsbreite und der Umfang allerdings schon. Jetzt können wir den Unterricht größtmöglich erhalten und dafür ist allen Beteiligten sehr zu danken. Kulturelle Bildung hat in Trier einen hohen Stellenwert und wird diesen auch behalten.“

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