TRIER. In einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 13 Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs und in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort hat das Amtsgericht Trier gestern ein Urteil verkündet.
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 12 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort unter Einbeziehung des Strafbefehls des Amtsgerichts Trier vom 18.10.2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Zum Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem zum Tatzeitpunkt 24-jährigen Angeklagten aus Konz zur Last gelegt, zwischen April 2023 und Juni 2023 in insgesamt 13 Fällen insgesamt vier Fahrzeuge unbefugt und ohne Fahrerlaubnis benutzt zu haben, die in der Werkstatt, in der er beschäftigt war, zur Reparatur abgegeben worden waren.
Mit einem dieser Fahrzeuge soll er sieben Fahrten unternommen haben, wodurch das Fahrzeug so beschädigt worden sei, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden sei (Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs 13.900,- Euro). Die Fahrten sollen durch die Dashcam des Fahrzeugs aufgezeichnet worden sein.
Mit einem weiteren Fahrzeug sei der Angeklagte einmal gefahren, wobei er gegen einen am Straßenrand geparkten LKW geprallt sein soll. Hierdurch sei bei dem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden (Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 3050,- Euro). Nach dem Unfall soll der Angeklagte sich mit dem Fahrzeug vom Unfallort entfernt haben, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen.
Ende Mai 2023 soll der Angeklagte mit einem weiteren Fahrzeug während einer unbefugten Fahrt ebenfalls mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug kollidiert sein (Sachschaden 1.000,- Euro bzw. 500,- Euro) und sich im Anschluss mit dem Fahrzeug unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.
Ende Mai/Anfang Juni 2023 habe er sodann ein weiteres in der Werkstatt abgegebenes Fahrzeug ohne Erlaubnis des Eigentümers zweimal benutzt, wobei er bei beiden Fahrten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen (um 59 Km/h und um 24 Km/h) auffällig geworden sei. (Quelle: Amtsgericht Trier)















