TRIER. Wie das Trierer Verwaltungsgericht am Montagmittag, 9. Oktober, mitteilt, hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier die Klage des Aktionsbündnisses „eXhaus bleibt!“, mit der dieser die Feststellung der Zulässigkeit des von ihr bei dem beklagten Stadtrat der Stadt Trier eingereichten Bürgerbegehrens und damit die Durchführung eines Bürgerentscheides erreichen wollte, abgelehnt.
Hintergrund:
Im Mai 2022 reichten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens das von ca. 4.800 Bürgern der Stadt Trier unterzeichnete Bürgerbegehren bei der Beklagten ein. Konkret zur Abstimmung gestellt war die Frage: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Trier das Exzellenzhaus (Zurmaiener Straße 114, 54292 Trier-Nord) saniert und einen freien Träger der Jugendhilfe nach Fertigstellung beauftragt, das Objekt im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit zu bewirtschaften?“. Im September 2022 beschloss der Rat der Stadt Trier, das Bürgerbegehren sei unzulässig.

Richter lehnen Klage ab – Die Begründung
Die Richter der 7. Kammer haben die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:
Die mit dem Bürgerbegehren verfolgten Anliegen stünden den vom Stadtrat beschlossenen Regelungen zur Wahrnehmung der zuvor von dem insolventen Exzellenzhaus e.V. erbrachten Jugendhilfeaufgaben entgegen. Die Beklagte habe im Mai 2021 beschlossen, die ursprünglich für den insolventen Träger vorgesehenen Mittel an andere Träger zu vergeben, um diese finanziell zu fördern und damit die Fortführung der Jugendhilfeaufgaben zu sichern.
Dieser Beschluss sei damit die Grundlage für weitere Maßnahmen und werde durch die Beklagte auch vollzogen. Indem das Bürgerbegehren die beiden untrennbar miteinander verbundenen Ziele verfolge, den Gebäudekomplex Exzellenzhaus so zu sanieren, dass eine Nutzung für Zwecke der Jugendarbeit möglich ist, und das Gebäude anschließend einem freien Träger der Jugendhilfe zu überlassen, sei es auf Abänderung dieses Beschlusses gerichtet und damit als sog. kassatorisches Bürgerbegehren anzusehen. Bei einem solchen sehe die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung jedoch vor, dass das Bürgerbegehren innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Beschlussfassung eingereicht werde. Diese Frist sei im Mai 2022 längst abgelaufen gewesen.
Darüber hinaus erfülle die Begründung des Bürgerbegehrens nicht die hieran zu stellenden Anforderungen. Insbesondere enthalte sie nicht alle wesentlichen Tatsachen, die Einfluss auf das Unterschriftsverhalten potenzieller Unterstützer haben könnten. Hierzu zählte insbesondere, dass die Stadt Trier im Jahr 2015 umfangreiche Sanierungen begonnen habe, die jedoch abgebrochen worden seien, nachdem sich der erforderliche Sanierungsbedarf als erheblich höher herausgestellt habe, als zunächst angenommen.
Darüber hinaus sei auch die Darstellung jedenfalls des wesentlichen Inhaltes des angegriffenen Ratsbeschlusses erforderlich; auch hieran fehle es im Rahmen der Begründung. Schließlich erweise sich die Begründung insoweit als irreführend, als dort die Wiederherstellung der Angebote, die vor dem Wegfall des „Exhauses“ bestanden, gefordert werde, da dies den Eindruck erwecke, die Aufgaben würden derzeit nicht weitergeführt. Die meisten Jugendhilfeaufgaben seien jedoch in der Zwischenzeit von anderen Trägern an verschiedenen Orten innerhalb des Stadtgebietes fortgeführt worden, heisst es in der Begründung
Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
Wen interessiert auch schon ein Bürgerbegehren ? Lohnt sich nicht in die Kamera zu grinsen , gell Malu ?
Sind ja nur Trier- Norder ….
…..schmieren, schmieren, schmieren…. alles soziale wird abgeschafft, Kulturorte abgeschafft und müssen kommerziellen Zwecken weichen.
Zu wenig Prestige…. keine Demokratie, nur noch schnell alles an Geldern herauspressen was geht….
Abbrechen von Sanierungen wird in Trier groß geschrieben, Kitas, Schulen, bleibt liegen, Hauptsache der Rubel rollt. Na die Luxemburger möchten bestimmt im Ex- Haus ihre x-te Wohnung kaufen, oder diejenigen die in der Stadt sowieso schon alles aufgekauft haben. Irgendwer hat schon sein Plänchen dafür.
Schade, schade, schade….
Ich hatte nen UmsonstLaden im Exhaus und hatte ExBürgermeister Jensen zu Besuch, der mir auf die Hand versprach, mich mit dem Projekt zu unterstützen.. Seine ganze Amtszeit kam NIX.. Genau so war ich bei Malu Dreier.. LEERE WORTE.. Das Exhaus hat beide überhaupt net interessiert..
Es gab eine Zeit, da hat ein Versprechen mit Handschlag noch was gegolten..
Es gibt nix zu holen und tote Infrastruktur,,, genauso wie in deren Köpfe..😖
Ich will nicht verhehlen dass mich ihre plastische Schilderung – speziell hinsichtlich der nicht eingehaltenen Versprechungen/Zusagen – nicht verwundert. Machen Sie sich nichts draus, Sie haben also direkt etwas über den Moralkodex von Politikern gelernt.Von diesem Kaliber gibt es leider sehr (zu!!!) viele.
Danken möchte ich Ihnen für den kleinen erhellenden Erfahrungsbericht. Damit relativieren sich natürlich viele der Aussagen die von der genannten Dame so getätigt werden.Vielleicht verliert sie auch den Überblick wem und was sie so alles zugesagt und versprochen hat.
Trösten Sie sich. Dafür macht sich Herr Jensen für die Palästinensisch-Israelische Aussöhnung Stark.
Ergebnis: Ähnlich erfolgreich …
@ Bernd Groupy ….. Du vertraust Politikern ? Auf der ganzen Welt dreht es ich nur um Politik und Sex.
Jeden Tag wirst du von der Politik gef…t