Vor Migrationsgipfel: Kommunen fordern “spürbare Begrenzung der Zuwanderung”

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Flüchtlinge aus der Ukraine. Foto: dpa/Symbolbild

BERLIN. Um die Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gültig sein. Das schlagen Mitglieder einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium Mitte Februar gebildet worden war.

In einem Bericht zu den Sitzungsergebnissen heißt es, der Arbeitsaufwand ließe sich durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannte subsidiär Schutzberechtigte) von einem auf bis zu drei Jahre erheblich reduzieren.

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen.

Das sogenannte D-Visum zu Bildungs- oder Erwerbszwecken sollte dem Papier zufolge zwölf statt bisher drei oder sechs Monate gelten. Auch diese Maßnahme verspreche ein hohes Entlastungspotenzial für die Ausländerbehörden.

In dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es weiter: «Die Belastung der kommunalen Ausländerbehörden ist derzeit außergewöhnlich groß.» Lange Wartezeiten auf Termine und bei Entscheidungen seien die Folge. Maßgebliche Ursachen für die starke Arbeitsbelastung seien die hohe Fluchtzuwanderung unter anderem aus der Ukraine sowie mehrere Gesetzesänderungen – wie etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts.

Spitzentreffen im Kanzleramt in drei Wochen

Am 10. Mai soll im Kanzleramt ein Spitzentreffen zur Flüchtlingspolitik stattfinden. Dabei soll es vor allem um die Frage der weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gehen.

Bei Änderungen in verwaltungsbezogenen Verfahren, der Abwicklung der behördlichen Prozesse und bei der Digitalisierung sei man in den Arbeitsgruppen gemeinsam vorangekommen, bilanzierte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager. «Das alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies insgesamt kein großer Wurf ist», fügte er hinzu. Vor allem bei der Frage über die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben der Kommunen müsse sich der Bund deutlich mehr bewegen als bislang.

Über 28.000 unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Ein weiteres Problem, das bei den Treffen von Vertretern der Länder, Kommunen und des Bundes angesprochen wurde, ist die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender. Mitte März gab es laut Bericht 28.442 unbegleitete minderjährige Geflüchtete beziehungsweise junge Volljährige in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit. Dass die Zahl der zu betreuenden jungen Flüchtlinge nach einem jahrelangen Rückgang im vergangenen Jahr wieder gestiegen sei, habe einerseits mit dem Krieg in der Ukraine zu tun. Viele unbegleitete Minderjährige stammten aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.

«Ebenso brauchen wir sofort eine spürbare Begrenzung der Zuwanderung und auch bei der Rückführung deutlichere Fortschritte», sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. In dem Bericht der Arbeitsgruppen wird festgehalten: «Die Länder trugen umfangreiche Rechtsänderungsbedarfe im Hinblick auf das Aufenthaltsgesetz, aber auch das Asylgesetz und das Ausländerzentralregistergesetz sowie weitere verbundene Rechtsmaterien vor, die im Hinblick auf die Effektivierung von Abschiebungen kurzfristig angegangen werden sollen.»

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte im März gesagt, eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sei dringend notwendig. Sollte eine Einigung nicht gelingen, «dann ist der Schengen-Raum mit offenen Binnengrenzen in großer Gefahr». Die SPD-Politikerin hatte mit Blick auf die irreguläre Migration kürzlich eine weitere Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze angeordnet. (Quelle: dpa)

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