Heime und Kliniken in Rheinland-Pfalz: 180 Betretungsverbote wegen Impfpflicht

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Die Mitarbeiterin einer Klinik bereitet die Spritze für eine Impfung gegen Corona vor. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

MAINZ. Wegen Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Coronavirus-Impfpflicht sind in Rheinland-Pfalz rund 180 Betretungsverbote verhängt worden.

Zudem laufen derzeit noch rund 1950 Bußgeldverfahren, wie das Gesundheits- und das Sozialministerium am Freitag in Mainz mitteilten. Dabei gehe es meist um Bußgelder um rund 500 Euro.

Etwa 175.000 Menschen in Pflege- und medizinischen Berufen waren von dem Bundesgesetz betroffen, das zum Jahresende nach neuneinhalb Monaten ausläuft. Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lag im Ermessen der Gesundheitsämter.

Die Impfquote beim Personal in Rheinland-Pfalz sei «sehr hoch», hieß es in der Mitteilung – sie liege bei rund 95 Prozent in der Pflege und rund 96 Prozent im medizinischen Bereich. «Die große Mehrheit unter den Beschäftigten war und ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Dennoch war es wichtig, dort, wo Personen die einrichtungsbezogene Nachweispflicht nicht erfüllt haben, die Verantwortung zu übernehmen und die Impfpflicht geltend zu machen.»

Sozialminister Alexander Schweitzer, Gesundheitsminister Clemens Hoch und Landesimpfkoordinator Daniel Stich (alle SPD) bezeichneten das Gesetz mit Blick auf den Schutz besonders gefährdeter Menschen daher als «wichtig und richtig».

«Mit jeder Impfung, die durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht verabreicht wurde, haben wir Menschen vor allem vor schweren Verläufen nach einer Ansteckung schützen können. Die Schutzimpfungen haben nachweislich Menschenleben gerettet.»

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