Wiederholungsgefahr: 19-jähriger Mörder aus RLP wieder im Knast

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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

FRANKENTHAL. Ein 19 Jahre alter Mann, der wegen Mordes und Vergewaltigung noch nicht rechtskräftig verurteilt und aus der Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz entlassen worden war, ist wieder im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal habe beim örtlichen Landgericht einen neuen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt, teilte die Justiz in der pfälzischen Stadt am Montag mit.

Ermittlungen hätten demnach «konkrete neue Tatsachen» ergeben, die eine Wiederholungsgefahr betreffend eines weiteren Opfers begründet hätten, hieß es. Der Mann sei in eine Jugendstrafanstalt gebracht worden.

Der 19-Jährige war am 2. August in Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er als 17-Jähriger im März 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.

Die Verteidigung hatte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eingelegt. Am 6. Oktober 2022 hob das OLG den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der seit dem 13. März 2020 – mehr als zweieinhalb Jahre – in U-Haft saß. Begründung: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren, die Verzögerungen habe nicht er verschuldet.

Die Freilassung eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörders aus der U-Haft hatte in der Öffentlichkeit Aufregung verursacht. (dpa)

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