Versuchter Mord an Patienten: Krankenpfleger-Prozess geht vor Bundesgerichtshof

Nach Überzeugung des Landgerichts wollte ein Pfleger als vermeintlicher Retter bei Reanimationen gut dastehen. Er gab daher Patienten nicht verordnete Medikamente und nahm dadurch ihren Tod in Kauf. Nun kommt das Urteil auf den Prüfstand in Karlsruhe.

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Foto: dpa

SAARBRÜCKEN. Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Fall eines Krankenpflegers aus dem Saarland befassen, der wegen versuchter Morde an fünf Patienten und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haft verurteilt wurde.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ein, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch bestätigte.

Das Gericht hatte für den 30-jährigen deutschen Angeklagten zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Krankenpfleger oder für den Rettungsdienst verhängt. Die Richter waren allerdings nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf zusätzliche Sicherungsverwahrung gefolgt. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Die Verteidigerin hatte schon nach dem Urteil die Begründung und Beweislage gegenüber Pressevertretern als „sehr, sehr dünn“ bezeichnet und angekündigt, auf jeden Fall Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.

Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen des Gerichts in den Jahren 2015 und 2016 mehreren Patienten in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg nicht verordnete Medikamente verabreicht. Nach Ansicht der Richter wollte er sich aus Geltungsdrang bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren. Dass die Menschen dadurch sterben könnten, habe er billigend in Kauf genommen.

Bei der Obduktion von Leichnamen waren Rückstände entsprechender Präparate gefunden worden. Nur zwei der betroffenen Patienten hatten die Klinikaufenthalte überlebt. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt im Juni 2021 erklärt, er habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Die aufwendigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem er sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte.

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