Flutopfer aus Behinderten-Einrichtung: Staatsanwaltschaft untersucht Todesumstände

1
Das Haus der Lebenshilfe in Sinzig nach der Flutkatastrophe. Foto: Thomas Frey/dpa

SINZIG. Im Fall der zwölf gestorbenen Flutopfer aus einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung in Sinzig (Kreis Ahrweiler) untersucht die Staatsanwaltschaft Koblenz die Todesumstände.

«Es wird derzeit geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt und bejahendenfalls, wem ein solches zur Last gelegt werden kann», sagte ein Justizsprecher am Sonntag. Neben den Todesermittlungsverfahren von Amts wegen sei auch ein sogenanntes Prüfverfahren wegen der Todesfälle im Lebenshilfewohnheim Landkreis Ahrweiler eingeleitet worden.

Es handele sich dabei aber nicht um ein förmliches Ermittlungsverfahren: «Die Leichname werden derzeit einem Identifizierungsverfahren unterzogen», sagte der Sprecher. Obduktionen kämen danach nur dann in Betracht, wenn es Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe oder andere Auffälligkeiten festgestellt würden. Die entsprechenden Prüfungen dauerten noch an. Wann mit deren Abschluss gerechnet werden könne, sei nicht abzuschätzen.

Laut der Lebenshilfe war das Wasser innerhalb einer Minute bis an die Decke des Erdgeschosses der Einrichtung gestiegen. Die Nachtwache habe es noch geschafft, mehrere Bewohner in den ersten Stock des Wohnheims zu bringen. Als er die nächsten holen wollte, sei es zu spät gewesen.

Vorheriger ArtikelBeifahrer verliert Halt und fliegt vom Quad: Ein Schwerverletzter an der Mosel
Nächster ArtikelLage kollabiert: Katastrophengebiet bleibt für Individualverkehr gesperrt

1 Kommentar

  1. Im großen Streit um Versäumnisse beim Einschätzen der Großwetterlage , der höchst mangelhaften Warnkette und der stummen Sirenen, bleibt festzustellen, das keine Krähe der anderen ein Auge aushackt…

    Die armen Menschen sind abgesoffen wie Ratten.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.