Trier: Bad- und Saunagarten an den Kaiserthermen öffnen am 25. Juni 2021

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Foto: SWT

TRIER. Nach der zweiten Corona-Zwangspause dürfen die Stadtwerke Trier das Hallenbad und den dazu gehörigen Saunagarten wieder öffnen. Geplanter Start ist am 25. Juni 2021.

„Für die Wiedereröffnung des Hallenbads sind wir zusammen mit dem Gesundheitsamt unser Hygienekonzept am Anpassen. Aufgrund der neuen Vorgaben kann die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Bade- und Saunagäste im Vergleich zum Oktober 2020 erhöht werden“, erklärt der zuständige SWT-Betriebsleiter Christian Reichert.

Für den Besuch der Einrichtung ist ein negativer Corona-Test bzw. ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich. Um den zahlreichen unterschiedlichen Interessengruppen (Frühschwimmer, Familien mit Kindern, Senioren, Feierabendschwimmer, Schulen, Vereine, DLRG, etc.) Schwimmzeiten anbieten zu können, werden wieder unterschiedliche Zeitfenster eingerichtet. Da das Nordbad in 2021 saniert wird, haben die Stadtwerke auch Zeiten für Frühschwimmer vorgesehen. Die genauen Slots werden rechtzeitig veröffentlicht.

Aufgrund des eingeschränkten Angebots gelten sowohl in der Schwimmhalle als auch im Saunagarten spezielle Tarife. Der Eintritt für die Schwimmhalle kostet 4,20 Euro (ermäßigt für Kinder/Studenten 2,40 Euro).

Das Ticket für den Saunagarten kostet 17,50 Euro (ermäßigt 14,50 Euro). Darüber hinaus gelten keine weiteren Ermäßigungen. Für den Schwimmbad-Besuch ist eine verbindliche Anmeldung und Bezahlung über ein Online-Buchungssystem erforderlich. Wert- oder Jahreskarten sind während des eingeschränkten Corona-Betriebs nicht gültig. Sie werden entsprechend verlängert, sobald der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Parallel wird derzeit geprüft, inwieweit weitere Bezahlmöglichkeiten mit dem Kassensystem gekoppelt werden können und wie auch Personen ohne Internetzugang vor Ort unterstützt werden können. Insbesondere liegen dabei die Kontaktdatenrückverfolgung und die Vermeidung von Warteschlangen im Fokus. Die Stadtwerke Trier überprüfen das Hygienekonzept regelmäßig. „Sollten sich die Anforderungen hinsichtlich der Desinfektionsmaßnahmen oder der Anzahl der Badbesucher ändern, passen wir unser Konzept selbstverständlich umgehend in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Ordnungsamt an“, so Reichert abschließend.

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