KONZ. Wie die Polizei Trier mitteilt, wurde im März 2021 ein 72jähriger Konzer an mehreren Abenden mit Pizzen beliefert, welche er jedoch nicht bestellt hatte. Der Geschädigte wandte sich schließlich an die Polizei und an die Presse. Zeugenaufrufe und Verhaltenshinweise wurden veröffentlicht.
Durch den Hinweis eines aufmerksamen Mitbürgers konnte die Polizeiwache Konz den Fall nun aufklären.
In einem ähnlich gelagerten Fall hatte ein Geschädigter eine sogenannte Fangschaltung installieren lassen, die zu einem 34jährigen Mann aus Konz führte. Dadurch konnte der Zusammenhang mit den unbestellten Pizzalieferungen hergestellt werden. Der Tatverdächtige räumte die Taten in seiner Vernehmung ein. Als Motiv gab er Unstimmigkeiten mit Geschädigten an. Der finanzielle Schaden für die betroffenen sechs Pizzerien in Trier und Konz liegt im dreistelligen Bereich, so dass der Täter mit entsprechenden Forderungen rechnen darf.
Die Polizeiwache Konz rät von der Entgegennahme nicht bestellter Waren ab. Mehren sich diese Fälle, sollte die örtliche Polizei eingeschaltet werden.
Den Inhabern von Pizzerien mit Lieferservice raten wir, bei telefonischen Bestellungen die Erreichbarkeit des Kunden zu notieren und bei größeren Bestellmengen unbekannter Kontaktpersonen einen Rückruf zu tätigen.


















Pizzas bestellen? Wir haben als Kinder immer Taxis zu unseren Lehrern geschickt, meistens frühmorgens oder spätabends. Aber mit 32 sollte man eigentlich zu alt für diesen Unfug sein.