Im Koblenzer Prozess gegen einen mutmaßlichen Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK wird heute das Urteil erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat laut dem Oberlandesgericht in ihrem Plädoyer am Donnerstag (25. Februar) zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Verteidigung habe sich für eine Strafe ausgesprochen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte – bei mehr als zwei Jahren Haftstrafe wäre das nicht mehr möglich.
Der 60 Jahre alte Angeklagte soll laut Generalstaatsanwaltschaft unter dem Decknamen Çolak das PKK-Gebiet Mainz geleitet haben, zu dem auch die Räume Bad Kreuznach, Hofheim, Wiesbaden, Rüsselsheim und Kelsterbach gehörten. Der zuletzt im nordrhein-westfälischen Ennepe-Ruhr-Kreis gemeldete Türke habe von August 2015 bis Juni 2016 unter anderem Spendenkampagnen organisiert und überwacht. Die PKK ist der Anklage zufolge eine ausländische terroristische Vereinigung.
Der Angeklagte berief sich im Prozess auf ein humanitäres Engagement. Bei den Spendensammlungen sei er nicht in PKK-Strukturen eingebunden gewesen. Der Angeklagte war am 19. Mai 2020 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sein Prozess begann am 8. Januar.
Die Kurden sind eine große Minderheit in der Türkei. Viele von ihnen werfen dem Staat Unterdrückung vor. Die PKK setzt sich für sie ein. Laut Anklage hat die Organisation auch bewaffnete Einheiten, die Anschläge mit Sprengstoff und Waffen verübten. Dabei würden Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.