Nachgefragt: Ist die Verwendung von „Blitzerapps“ verboten? Welche Strafe droht?

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Symbolbild // dpa

Nachgefragt: Ist die Verwendung von sogenannten „Blitzerapps“ verboten? Muss ich mit einer Strafe rechnen?
Viele unserer Leser fragen sich, ob die Verwendung von sogenannten Blitzerapps d. h., Apps, die vor Blitzern warnen, verboten ist. Und wenn dem so wäre, welchen Strafen würde dann drohen.

Wir haben daher bei unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Dr. Haufs-Brusberg & Kollegen nachgefragt. Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg erklärt:

Schon vor dem 28. April 2020, d. h. vor der Novelle der Straßenverkehrsordnung bzw. dem neuen und drastischen Bußgeldkatalog, war die Verwendung von sogenannten Blitzerapps unzureichend im Gesetz geregelt. In der Straßenverkehrsordnung hieß es: „wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn – oder Laserstörgeräte).“
Anhand dieser alten Bestimmung galt es jedoch stetig als streitig, ob ein Mobiltelefon, auf dem nur eine solche App installiert war, unter jene Regelung fällt, da es nicht ausschließlich dazu bestimmt war, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Dieser Unbestimmtheit hat sich der Gesetzgeber nun angenommen und den entsprechenden Paragraphen insoweit ergänzt, dass „bei anderen“ technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, die entsprechenden Gerätefunktion nicht verwendet werden dürfen. Demnach ist es nun einem Fahrer ausdrücklich verboten, entsprechende Apps während der Fahrt zu verwenden.
Ausdrücklich nicht geregelt ist jedoch, wie es sich verhält, wenn der Beifahrer beispielsweise mit seinem Handy eine entsprechende Blitzerapp verwendet.

Anzumerken ist zudem, dass im Gesetz ausschließlich von einem Verwendungsverbot gesprochen wird. Das Installieren jener Apps ist daher nicht untersagt. Auch stellt sich die Frage, in wieweit jenes Verbot kontrolliert werden kann. Unstreitig ist es der Polizei bei einer Verkehrskontrolle nicht gestattet, ohne Verdacht das Handy eines Fahrers zu kontrollieren, sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.

Sollte dennoch bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, dass der Fahrer eine entsprechende Blitzerapp verwendet hat, so muss er mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld in Höhe von 75,00 EUR sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

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6 Kommentare

  1. „… wer ein Fahrzeug führt…“ Was für eine sinnfreie Verordnung. Dann hat mein/e Beifahrer/in das Ding eben auf dem Schoß. So wie ich es rauslese ist das ja vollkommen straffrei.

  2. Würde der Gesetzgeber sich auch so ins Zeug legen, wenn es um richtige Straftäter wie Kinderschänder, oder Mörder etc. handelt. – Aber nein, da wird genau das Gegenteil gemacht, nämlich unter allen möglichen Vorwänden wird versucht, mildernde Umstände herbei zu reden!

    Der Autofahrer hingegen ist mittlerweile zum Freiwild des Gesetzgebers geworden!

  3. Mein Haus, mein Auto, mein Boot, meine Blitzer-App,
    die Zeiten ändern sich, genau wie der Respekt vor der Staatshoheit,
    als würde ich mir vor schreiben lassen, was ich auf meinem Handy installiert habe,
    sorry, ich habe keinen Respekt vor diesen Taschenvollmachern.
    Dafür muss ich auch kein Reichsbürger sein.

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