Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier, hat am heutigen 9. Juni 9.06.2020, einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Demnach ist Angeklagte schuldig des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 3 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, in einem weiteren Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, in einem weiteren Fall in Tateinheit mit einem sexuellen Übergriff sowie wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchtem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem Angeklagten zur Last, sich zwischen dem 1. Dezember 2015 und Juni 2017 in Gerolstein in vier Fällen den beiden Töchtern seiner damaligen Lebensgefährtin, mit der er von 2014 bis 2018 in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt haben soll, sexuell genähert zu haben. Die Kinder waren im Tatzeitraum 11 bis 13 Jahre bzw. 15 Jahre alt.
Der Angeklagte befand sich seit dem 19. Februar 2020 in Untersuchungshaft.