TRIER. Die 3. Große Strafkammer hat am Freitag ein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der 56-jährige Angeklagte lebte zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat als Flüchtling in der
Aufnahmeeinrichtung in Trier.
Hier soll er am 18.10.2015 unter dem Vorwand, sich den Duschbereich der Einrichtung zeigen zu lassen, das sechsjährige Kind A., das ebenfalls in der Einrichtung lebte, angesprochen haben.
Im Duschbereich soll es dann zu einem sexuellen Übergriff zum Nachteil des Mädchens gekommen sein.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte befindet sich wegen der ihm vorgeworfenen Tat in Untersuchungshaft.
Und wieder einmal kann man nur über dieses lächerliche Strafmaß den Kopf schütteln…