WITTLICH/TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 28-jährigen Mann aus Wittlich
wegen gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Trier erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am Samstag, dem 5.03.2016, seine 25 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer schwer verletzt zu haben.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen geriet der Angeschuldigte in den frühen Abendstunden des 05.03.2016 mit seiner Ehefrau, mit der er gemeinsam mit zwei kleinen Kindern in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Wittlich lebte,ohne konkreten Anlass in Streit. Der Streit eskalierte, bis sich der Angeschuldigte entschloss, seine Ehefrau zu töten.
Nachdem er sie zunächst mit den Händen am Hals gewürgt hatte, nahm er sich ein Brotmesser und brachte der Geschädigten mit diesem eine große, lebensgefährliche Schnittverletzung am Hals bei.
Anschließend verließ er die gemeinsame Wohnung, fasste aber nunmehr den Entschluss, seiner schwerverletzten Frau Hilfe herbeizurufen. Über Notruf alarmierte er die Rettungsleitstelle und bat um Entsendung eines Rettungswagens. Anschließend flüchtete er mit einem Pkw über die Autobahn A 1/A 48 in Richtung Saarbrücken. Auf der Molesbachtalbrücke bei Riol versuchte er, mit seinem Fahrzeug die Leitplanke zu durchbrechen, um sich selbst in den Tod zu stürzen. Dies gelang ihm jedoch nicht.
Nachdem sein Fahrzeug mit der Leitplanke kollidiert war, verließ er dieses zu Fuß und kletterte über das Brückengeländer an die Brückenkante, um sich von dort aus in die Tiefe zu stürzen. Passanten, die die Situation aus nachfolgenden Fahrzeugen beobachtet hatten, alarmierten die Polizei, die gemeinsam mit Rettungskräften umgehend zur Unfallstelle kam. Den eingesetzten Rettungskräften gelang es, den Angeschuldigten zu veranlassen, wieder über das Brückengeländer zurückzuklettern. Dort konnte er schließlich von den Einsatzkräften der Polizei überwältigt und anschließend festgenommen werden.
Aufgrund des vom Angeschuldigten abgesetzten Notrufs wurde unverzüglich ein Rettungswagen zur Wohnung der Geschädigten entsandt. Dort fanden die Rettungskräfte die lebensbedrohlich verletzte Frau und verbrachten sie umgehend in ein Krankenhaus, wo ihr Leben durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Die Geschädigte
konnte die Klinik nach einem mehrwöchigen stationären Aufenthalt inzwischen wieder verlassen.
Obwohl der Angeschuldigte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit Tötungsvorsatz handelte, als er seiner Ehefrau die lebensgefährliche Schnittverletzung beibrachte, ist Anklage nicht wegen versuchten Totschlags, sondern allein wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben worden. Der Angeschuldigte ist nämlich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft durch das Herbeirufen der Rettungskräfte, durch das das Leben
der Frau letztlich gerettet werden konnte, vom Versuch des Totschlags strafbefreiend zurückgetreten.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Trier hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Hintergrundinformation zum Thema Rücktritt vom Versuch:
Nach § 24 des Strafgesetzbuches wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Damit honoriert der Gesetzgeber, wenn ein Täter sich letztlich doch nicht entschließt, eine Tat bis zum Ende durchzuführen und Gegenmaßnahmen ergreift, aufgrund derer die Vollendung der Tat verhindert wird. Unberührt bleibt indes die Strafbarkeit aus anderen, bereits
vollendeten Delikten. Wenn – wie hier – eine gefährliche Körperverletzung bereits begangen wurde, kann diese verfolgt und bestraft werden. Eine Anklage wegen der versuchten Tötung ist jedoch ausgeschlossen.