TRIER. Am 30. Juni 2025 beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Matthias Meyer ein Strafprozess wegen u.a. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 30-jährigen Angeklagten zur Last, sich zwischen Juli 2021 und Januar 2025 im Landkreis Trier-Saarburg unerlaubt in den Besitz von explosionsgefährlichen Stoffen gebracht und zuletzt fahrlässig eine Explosion herbeigeführt zu haben. Er habe in seiner Dachgeschosswohnung Rohrbomben und Material zum Bau von Rohrbomben und zur Herstellung von Schwarzpulver gelagert. Dann habe er durch unsachgemäßes Hantieren mit Schwarzpulver eine Explosion verursacht, bei der er selbst leicht verletzt und ein Sachschaden in Höhe von ca. 20.000,- Euro verursacht wurde.
Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Er befindet sich in einstweiliger Unterbringung. (Quelle: Landgericht Trier)















