TRIER. Am 6.11.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Diebstahls sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 31 Fällen, davon in 30 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im November 2023 ein Fahrzeug entwendet zu haben und hiermit ohne Führerschein und Versicherungsschutz 31 Mal gefahren zu sein, wobei er in 30 Fällen hierbei ein gefälschtes Nummernschild verwendet haben soll
Der Angeklagte soll zufällig den neben dem Fahrzeug liegenden verlorenen Fahrzeugschlüssel des Geschädigten gefunden und damit sodann dessen Fahrzeug entwendet haben. Er sei sodann zu seiner Wohnung gefahren und habe gefälschte Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht. Mit diesem soll er 30 weitere Fahrten zu seiner Arbeitsstelle unternommen haben, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. (Quelle: Amtsgericht Trier)
















