TRIER. Die Stärkung der Rechte betroffener geflüchteter Kinder und Jugendlicher, auch bei der Auswahl der Person, die für sie eine Vormund- oder Ergänzungspflegschaft übernehmen, sowie der Vorrang der dort ehrenamtlich Tätigen sind die wichtigsten Ziele einer Reform, die Anfang 2023 in Kraft trat. In der Region Trier arbeiten die Stadt und der Landkreis Trier-Saarburg dabei mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) zusammen, weil nach Einschätzung aller Beteiligten nur so ein nachhaltiges Angebot möglich ist.
Nachdem nun auch der städtische Jugendhilfeausschuss nachträglich der Neuregelung zustimmte, die nach dem Abschluss aller Vorbereitungen seit Mitte Juli umgesetzt wird, wurde jetzt im Trierer Rathaus der Bewilligungsbescheid präsentiert und das Projekt vorgestellt. Dabei verwiesen Sozialdezernentin Elvira Garbes, ihr Kreis-Kollege Joachim Christmann und die Vertreter des SkF darauf, dass nicht zuletzt durch die sehr stark gestiegene Zahl an unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten der Bedarf für eine Vormund- oder Ergänzungspflegschaft sehr deutlich gestiegen ist. Daher werden im Zuge der Neuregelung, die neue Aufgabenfelder für die beteiligten Partner mit sich bringt, die Bemühungen um die Anwerbung interessierter Personen deutlich verstärkt.
Der SkF als seit langem in der Kooperation bewährter freier Träger bietet zunächst in seinem Büro in der Krahnenstraße eine Informationsveranstaltung am Dienstag, 17. September, 18 bis 19 Uhr, an. Außerdem ist das Team telefonisch erreichbar: 0651/9496128, jeweils Montag, 13.30 bis 14.30 Uhr, Mittwoch, 8.30 bis 9.30 Uhr. In einer zweiten Phase gibt es eine Schulung mit rechtlichen und pädagogischen Schwerpunkten, um die Interessierten möglichst gut auf ihre künftigen Aufgaben vorzubereiten. Sie findet statt am 7. Oktober, 6. November und 2. Dezember.
Der kürzlich vom Jugendhilfeausschuss getroffene Beschluss bedeutet für die städtische Seite konkret, dass man dem SkF als anerkanntem Vormundschaftsverein mit einem jährlichen Betrag von 25.000 Euro fördert. Für 2024 liegt der anteilige Betrag bei gut 11.500 Euro. Der Landkreis Trier-Saarburg beteiligt sich mit einem Zuschuss in gleicher Höhe. Das Geld wird verwendet zur Anwerbung, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlich tätiger Personen, die eine Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft übernehmen können.
Da die Reform neue Aufgaben und Schwerpunktsetzungen mit sich bringt, soll bis 2026 geprüft werden, ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Von dieser Bewertung soll dann die Fortsetzung dieser Förderung abhängig gemacht werden. Weitere Informationen: www.skf-trier.de. (Quelle: Stadt Trier)