TRIER. Am 3.6.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Bedrohung. Dabei geht es um eine Todesdrohung wegen einer Wohnungskündigung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 34-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Februar 2024 seine Vermieterin über WhatsApp bedroht zu haben, weil er die ausgesprochene Kündigung seines Mietvertrags nicht akzeptieren habe wollen. Im Einzelnen soll er geäußert haben, dass er keine Skrupel habe, die Vermieterin an deren Privatwohnung aufzusuchen, dass, wenn er eine Veränderung an seiner Wohnung feststellen würde, es nicht „ohne Blutopfer geregelt“ werden könne und dass sie daran denken solle, dass derjenige, der den Kill-Schalter in seinem Kopf umlege, gekillt werde. (Quelle: Amtsgericht Trier)