++ Trier: Pflastersteine von hinten gegen Kopf geschlagen – Brutalo-Radfahrer vor Gericht ++

Nächtliche Stein-Attacken eines Radfahrers auf Passanten in Trier hatten über Wochen Bürger beunruhigt. Jetzt steht der Mann vor Gericht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.

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Foto: Polizeipräsidium Trier

TRIER. Im Prozess um Stein-Attacken eines Radfahrers auf Fußgänger in Trier hat der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht um Verzeihung gebeten. «Es tut mir wirklich sehr leid, was passiert ist», sagte der 44-Jährige vor dem Landgericht Trier. «Ich bereue meine Taten zutiefst.» Er habe niemanden verletzen oder töten wollen. «Ich wollte die Menschen nur erschrecken», sagte er.

Der Mann soll im Februar vom Fahrrad aus mehrfach gezielt Steine auf Fußgänger geworfen und diese teils schwer verletzt haben. Die Anklage legt dem Mann insgesamt drei Angriffe auf Passanten vor. In einem Fall lautet die Anklage auf versuchten Mord, wie Oberstaatsanwalt Eric Samel sagte.

Drei Angriffe werden dem Mann vorgeworfen

So soll sich der Mann in der Nacht zum 15. Februar auf seinem Fahrrad einem 20-Jährigen von hinten genähert und ihm mit einem rund 1,5 Kilo schweren Pflasterstein gegen den Kopf geschlagen haben. Der Angriff sei heimtückisch, das Opfer arglos gewesen, sagte Samel.

Der Passant habe schwere Verletzungen erlitten, darunter mehrere Schädelbrüche. Der Angeklagte habe bei dem Angriff den Tod des 20-Jährigen billigend in Kauf genommen, sagte Samel. Dass diesem keine lebensbedrohlichen Verletzungen zugefügt wurden, sei nur dem Zufall zu verdanken.

In einem anderen Fall in derselben Nacht soll er einen Stein in Richtung eines Paares geworfen haben. Der Stein habe die Frau nur knapp verfehlt und sei direkt neben ihrem Kopf gegen eine Haustür geprallt.

In einem dritten Angriff am 23. Februar soll der Angeklagte einem 56-Jährigen auf der Römerbrücke im Vorbeifahren mit einem unbekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen haben. Dabei erlitt der Mann zwei Platzwunden am Kopf. Der Angeklagte bestritt am Dienstag, diese Tat begangen zu haben. Der Verdacht fiel laut Ermittlern auf den 44-Jährigen, nachdem an einem Tatort eine DNA-Spur gesichert wurde, die ihm zugeordnet werden konnte.

Angeklagter leidet an Schizophrenie

Laut Samel leidet der Mann an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Daher soll er zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sein. Der Mann wurde nach seiner Festnahme in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier in 2002 hatte der Mann bereits zuvor in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik gesessen.

Der Angeklagte gab am Dienstag an, er sei sich der Folgen seiner Taten «voll bewusst» gewesen. Er führte sein Verhalten auf ein Medikament zurück, das er einnahm: «Das machte mich aggressiv.»

(dpa)

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