BAD KREUZNACH. Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht hat die Verteidigung den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen.
Anders als die Staatsanwaltschaft sah Verteidiger Alexander Klein die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht erfüllt. Vor dem Landgericht Bad Kreuznach plädierte er am Freitag auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des zur Tat alkoholisierten Angeklagten. Ein Strafmaß nannte Klein nicht.
«Die Frage der Mordmerkmale ist die, die uns in dem Prozess umgetrieben hat. Die Täterschaft stand von Anfang an fest», sagte der Verteidiger. Gegen den Vorwurf der niedrigen Beweggründe spreche aus seiner Sicht, dass das Opfer «nicht willkürlich» ausgewählt worden sei, sagte der Verteidiger unter Hinweis auf den den Schüssen vorausgegangenen Streit um das Tragen der Corona-Maske weiter. Später sollte noch der zweite Verteidiger des Angeklagten sein Plädoyer halten.
Die Tat vor knapp einem Jahr im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Vor Gericht hatte der angeklagte 50 Jahre alte Deutsche den tödlichen Schuss auf den 20 Jahre alten Kassierer eingeräumt und gesagt, er könne sich die Tat bis heute nicht erklären.















die Ausführungen des Verteidigers sind lächerlich , das ist sein Job den Angeklagten zu verteidigen, aber hoffentlich gehen die Ausführungen beim Richter ins Ohr und wieder raus, genauso wie beim Kuseler Polizistenmord versuchen sich die Schuldigen mit allen möglichen dummen Ausreden herauszureden, oder schweigen gleich ganz wie im Trierer Amokfahrt Prozess.
offensichtlich übernimmt man die Taktik in der Politik wo sich die Verantwortlichen auch oft erfolgreich vor der Verantwortung drücken.
Dem kann ich nur zustimmen. Soll man sich jetzt auch noch bei einem Mörder entschuldigen? Hier im Land läuft Vieles mehr als falsch.