TRIER. Im Prozess um den Überfall auf ein Trierer Juweliergeschäft, hat das Landgericht Trier am heutigen Donnerstag ein Urteil verkündet: Die Angeklagte ist schuldig der Beihilfe zum besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Frau wurde zur Last gelegt, den gesondert verfolgten Tätern bei einem am 23.06.2017 stattgefundenen Überfall auf ein Juweliergeschäft in Trier, Hilfe geleistet zu haben. Die Angeklagte soll diesen zunächst am 14.06.2017 ein Hotelzimmer in Trier reserviert haben, wobei sie fremde Personalien einschließlich fremder Bankdaten benutzt haben soll.
Am 23.06.2017 soll die Angeklagte sodann Mietfahrräder angemietet und zur Verfügung gestellt haben. Mit diesen Mietfahrrädern sollen die zukünftigen Täter sich zu dem Juweliergeschäft begeben und dort in einer Entfernung von 200 Metern zu dem Juweliergeschäft abgestellt haben, um nach dem Überfall fliehen zu können.
Schließlich betraten die Täter am 23.06.2017, gegen 11.30 Uhr, das Juweliergeschäft entwendeten, unter Verwendung einer unechten, aber echt aussehenden Pistole und eines Reizgases, 38 Uhren im Wert von 110.210,00 Euro. Anschließend flüchteten diese mit den angemieteten Fahrrädern.
Die Angeklagte ist in Deutschland nicht vorbestraft. Sie befand sich seit dem 21.08.2019 in Untersuchungshaft.