Verurteilter Welpenhändler sieht Freispruch entgegen

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Symbolfoto

LUXEMBURG. Am 15. Juli 2014 wurde ein Welpenhändler zu neun Monaten Haft ohne Bewährung und zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Bereits in der Nacht zum 31. Oktober 2012 stellten ihn Zollbeamten mit 12 Welpen, welche er aus der tschechischen Republik nach Luxemburg schmuggeln wollte. Da die Hunde in schlechter gesundheitlicher Verfassung waren und der Angeklagte weder Chip noch Papiere oder eine gültige Handlungsermächtigung vorweisen konnte, wurden die Ermittlungen eingeleitet.

Am Donnerstag erschien der Angeklagte, welcher Einspruch gegen das Urteil einlegte, zum ersten Mal selbst vor Gericht. Im Berufungsprozess wies der Anwalt des Angeklagten auf die ungenügende Beweislage hin, so wie auf die Tatsache, dass sowohl der Angeklagte als auch seine Mutter unter der Affaire zu leiden hatten – gesundheitlich und privat. Es gäbe auch keinen Hinweis auf eine bewusst illegale Absicht.

Der Beschuldigte verwies im Prozess auf seine Mutter, welche über eine benötigte Genehmigung verfüge. Außerdem habe auch eine Ermächtigung der Veterinärinspektion vorgelegen. Weitere Punkte leugnete der Verdächtige nicht, jedoch beteuerte er, keine illegalen Absichten gehabt zu haben. Er wäre mit dem Geschäft seiner Mutter überfordert und habe niemals an dieser Tätigkeit teilgenommen. Lediglich zwei Hunde aus Privatbesitz habe er verkauft.

Auf Grund der Beweislage und des dünnen Dossiers beantragte die Staatsanwaltschaft nun den Freispruch für den Angeklagten, welcher voraussichtlich bei der Urteilsverkündung am 12. März offiziell bekannt gegeben wird.

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