34 Vorstrafen mit 24 Jahren – und er kann es nicht lassen

13
Symbolfoto

TRIER/IDAR-OBERSTEIN. Ein 24-jähriger, dessen Vorstrafenregister lang genug ist, um gleich mehrere Personen auszustatten, wurde jetzt von der Bundespolizei kontrolliert und fiel direkt wieder unangenehm auf. Fahren ohne Führerschein gehört dabei noch zu den harmloseren Straftaten.

Einen 24-jährigen aus Idar-Oberstein kontrollierte die Bundespolizei am vergangenen Samstag auf dem Parkplatz des Trierer Messeparks. Der Mann war zusammen mit seiner 25-jährigen Lebensgefährtin und deren drei Kinder im Alter von zwei Wochen bis vier Jahren in einem Kleinwagen unterwegs.

Bei der Personenüberprüfung staunten die Beamten nicht schlecht, als ihnen mitgeteilt wurde, dass der Mann insgesamt schon 34 Vorstrafen hat. Verurteilt wurde er wegen Diebstahl, Hehlerei, Rauschgiftdelikten, Computerbetrug, Autodiebstahl, Fahren ohne Führerschein über Körperverletzung und Bedrohung bis hin zu sexuellem Missbrauch. Eine eineinhalbjährige Jugendstrafe hat er bereits verbüßt. Er befindet sich derzeit auf Bewährung in Freiheit.

Das französische Kennzeichen des Fahrzeuges, in dem der Idar-Obersteiner angetroffen wurde, war gestohlen. Einen Führerschein besaß der Mann zu keinem Zeitpunkt. Weil er schon mehrfach trotzdem ein Fahrzeug führte und dabei erwischt wurde, ist ihm eine Sperre auferlegt: Er darf derzeit keinen Führerschein erwerben.

Vor diesem Hintergrund endete die Fahrt des Pärchens auf dem Parkplatz des Messeparks. Die Polizeiinspektion Trier führt, nach dem die Bundespolizei ihr den Fall übergab, die weiteren Untersuchungen und hat Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger Artikel„Kirche im Kino“ geht zum Ironman
Nächster ArtikelIn Luxemburg wir immer häufiger der Strom abgeklemmt

13 Kommentare

  1. Super, der lernt es doch nie…. Wie lange will man sich von solch einem Typen noch auf der Nase rumtanzen lassen? Der lacht doch nur darüber und macht weiter. Vielleicht wartet man noch ab, bis 100 Delikte fällig sind oder aber er hat Narrenfreiheit.

  2. Jetzt bekommt er bestimmt eine Therapie und dann noch vielleicht 10 Sozialstunden, am besten im Kinderheim, mit denen hat er ja schon Erfahrung laut Bericht und dann kann er wie Gewohnt weiter machen.

  3. Die beiden vorgenannten Nörgler mögen bitte sinnvolle Sanktionen oder Alternativen vorschlagen.
    Aber bitte nicht nach Syrien oder ähnlichen Staaten abschieben. Das ist nämlich nicht möglich.

      • Dafür! Wer keinerlei Scheu und Respekt vor dem Gesetz hat und dabei noch andere Menschen schädigt, der gehört meiner Meinung nach auch aus dem Verkehr gezogen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich – dann muss er auch mit den Konsequenzen klar kommen. Vor allem bei den schon vorhandenen Vorstrafen…

  4. 34 Vorstrafen, ohne Ahndung, bitte lieber Rechtsstaat du hast die Verpflichtung uns Bürger vor solch einem Irren zu schützen aber ich denke jetzt geht er in den Knast. Diebstahl, Hehlerei, Rauschgiftdelikten, Computerbetrug, Autodiebstahl, Fahren ohne Führerschein über Körperverletzung und Bedrohung bis hin zu sexuellem Missbrauch. Gestohlene Kennzeichen, wieder fahren ohne Führerschein und tschüssssssssssssssssss Du gehst jetzt zu 1000% in den Knast.

  5. Um Herrn Will eine Antwort zu geben, ab in den Knast, was sonst? Was hat das eigentlich mit nörgeln zu tun?
    Was, wenn Ihnen der Herr oder Ihrer Familie Schaden zufügt? Solche Denkweisen schaden Allen!

  6. Ja, Freiheitsentzug. Das ist doch schon eine Sanktion .Bleibt noch die Frage: Für wie lange? Und besteht dann Aussicht auf Änderung oder Besinnung? Mit 24 Jahren ist noch kein Erwachsener wirklich erwachsen und reif. Meine Bitte war, einen umsetzbaren Sanktionsplan mit eventueller Perspektive zu präsentieren. Was hauptsächlich Sache des dafür zuständigen Gerichts ist. Haben Sie eine diskussionsfähige Idee?

    • „…mit 24 Jahren ist noch kein Erwachsener wirklich erwachsen und reif…“
      Bei sowas schalte ich ab. Ab wann ist man denn Erwachsen? Irgendwann ist auch mal Schluss mit dem erhobenen Zeigefinger rum zu laufen. Wenn ihnen so ein Spinner Leid zu fügt und was beschädigt, dann bleiben sie auf den Kosten sitzen (im ideal Fall sind es nur Kosten und keine Verletzungen), sind sie dann immer noch sie ein Gutmensch? Ab in den Bau, für lange Zeit. Fertig. Oder sollen wir ihn noch mit einem „Erziehungsurlaub“ in Norwegen auf Staatskosten belohnen?

  7. @ Daniel. Nach dem Gefängnis kommt er raus, hat das was er noch nicht kannte dort gelernt und wird wieder straffällig. Möglicherweise mit schlimmeren Folgen wie bisher.
    Schlimm ist, dass dieser Staat es bis jetzt nicht geschafft hat ein Resozialisierungsprogramm zu entwickeln und umzusetzen, dass solchen Menschen hilft in die Gesellschaft zurückzukehren und dabei straffrei zu bleiben.

  8. Danke, Leser Musti. Genau so ist es. Jahrelang wegsperren und dann rauslassen mit noch mehr Gewaltbereitschaft. Ich weiß aber auch nicht, wie geholfen werden kann. Der Zug ist vor längerer Zeit abgefahren. Vor ein paar Jahren hätte eine deutliche Sanktion vielleicht noch gewirkt. An die anderen Meinungen: Ich bin kein Gutmensch, ich versuche immer an der Sache orientiert zu denken. Draufhauen war noch nie erfolgreich.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.