TRIER. Am 3. März 2026 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit versuchter bandenmäßiger Erpressung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 20-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main zur Last, im Mai 2025 als Mitglied einer Bande an einer Straftat aus dem Bereich der „Schockanrufe“ beteiligt gewesen zu sein.
Seine Aufgabe soll gewesen sein, Geld und Goldbarren von einem Geschädigten aus Köwerich abzuholen. Diesem soll zuvor durch Mittäter des Angeklagten durch einen Telefonanruf vorgetäuscht worden sein, dass die Tochter des Geschädigten einen tödlichen Autounfall verursacht habe und ein hoher Geldbetrag für sie als Kaution benötigt werde.
Der Geschädigte habe den Betrugsversuch erkannt und die Polizei benachrichtigt. Bei der Abholung des Geldes sei der Angeklagte sodann festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
















